Öffentliches Recht (Quelle: pixabay; succo) |
29.08.2024 (pub) - 08.10.2024
Das öffentliche Recht (Öffentliches Recht) ist derjenige Teil der Rechtsordnung, der das Verhältnis zwischen Trägern der öffentlichen Gewalt (ca. Staat) und einzelnen Privatrechtssubjekten (Bürgern) oder anderen Hoheitsträgern regelt.
Im Unterschied dazu regelt das Zivilrecht/Privatrecht die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatrechtssubjekten.
Das öffentliche Recht umfasst auch das Verwaltungsrecht (die Rechtsbeziehungen der Verwaltungsträger) und das Staatsorganisationsrecht (Organisation und Funktion des Staates; z. B. Zuständigkeiten von Behörden und Gerichten, Regelungen über das Dienstverhältnis von Beamten).
Das öffentliche Recht umfasst viele Materien bzw. Teilgebiete:
I. Nationales öffentliches Recht:
- Staats- und Verfassungsrecht
(Staatsorganisationsrecht, Grundgesetz, Staatskirchenrecht)
- Verwaltungsrecht
(Bes. VR: Öfftl. Baurecht, Kommunalrecht, Dienstrecht, Polizeirecht, Umweltrecht,
Wirtschaftsverwaltungsrecht, Bes. Verfahrensrecht und Prozessrecht
- Sozialrecht
- Steuerrecht
- Innenrecht von öfftl.-rechtl. Religionsgemeinschaften
- Strafrecht (meist eigenständig behandelt)
II. Supranationales Recht:
- Europarecht (Ius publicum europaeum)
III. Völkerrecht:
- Allgemeines Völkerrecht
- Menschenrechte
- Recht internationaler Organisationen
- Wirtschaftsvölkerrecht (z. B. Welthandelsrecht)
- Umweltvölkerrecht
- Seerecht
- Weltraumrecht
- Humanitäres Völkerrecht
- Völkerstrafrecht
- Seerecht
- Weltraumrecht
- Humanitäres Völkerrecht
- Völkerstrafrecht
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