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Mittwoch, 28. August 2024

JURA: ZIVILRECHT (PRIVATRECHT) ... im Aufbau!

Zivilrecht

Begriffe und Abgrenzungen

Begriffe: Zivilrecht, Privatarecht und Bürgerliches Recht
- Zivilrecht und Privatrecht werden weitgehend synonym gebraucht
  (lat.: ius civile)
- der Begriff "Bürgerliches" Rechtt stammt zwar auch von ius civile,
  meint aber im Deutschen meist nur einen Teil des Zivilrechts (siehe BGB!)

Definition: Zivilrecht
Das Zivilrecht ist ein Rechtsgebiet, das Beziehungen von rechtlich gleichgestellten Rechtssubjekten untereinander regelt. Rechssubjekte können natürliche oder juristische Personen sein.
(Wirtschaftlich sind die Rechtssubjekte oft keineswegs gleichgestellt.)

Abgrenzung: Öffentliches Recht - Zivilrecht
In der Rechtswissenschaft steht das Zivilrecht neben dem öffentlichen Recht. Während das öffentliche Recht das Verhältnis zwischen Trägern der öffentlichen Gewalt und einzelnen Privatrechtssubjekten regelt., regelt das Zivilrecht nur die Beziehungen zwischen Privatrechtssubjekten. Es basiert damit auf Privatautonomie und Willensfreiheit.
Das Zivilrecht bzw. Privatrecht erlaubt die Gestaltung des Rechts aufgrund des privatrechtlichen Vertrags o. ä. ohne staatlichen Einfluss.

Bsp.e Öffentliches Recht:
- Strafrecht (z. B. StGB)
- Verfassungsrecht (GG)
- Verwaltungsrecht (z. B. Baurecht, Polizeirecht)
- Steuerrecht (z. B. EStG)

Gliederung: Allgemeines Zivilrecht - sonstiges Zivilrecht
- allgemeines Zivilrecht/Privatrecht
- sonstiges Zivilrecht/Privatrecht, Sonderprivatrecht

Das bürgerliche Recht liefert als allgemeines Zivilrecht die Grundregeln über Personen, Sachen und Schuldverhältnisse (Obligationen).
z. B.: BGB
Das sonstige Zivilrecht (z. T. mit Wirtschaftsprivatrecht) steht im Handelsrecht, Arbeitsrecht und Mietrecht.
z. B. HGB


Allgemeines Zivilrecht/Privatrecht

Merke (Wh.):
Das öffentliche Recht regelt das Verhältnis von Staat und Privatpersonen und ist durch ein Über- und Unterordnungsverhältnis gekennzeichnet.
Das Zivilrecht/Privatrecht regelt das Verhältnis zwischen Privatpersonen und ist durch den Grundsatz der Gleichberechtigung und Privatautonomie gekennzeichnet.

 

Gliederung: Pandetensystem und Institutionensystem (selten)

Die Gliederung des Privatrechts nach dem Pandektensystem teilt das Zivilrecht in fünf  (oder sechs) Teilbereiche auf. Pandektistische Kodifikationen sind z. B. das deutsche BGB und andere moderne Gesetzbücher im deutschen Rechtskreis.

Pandekten (πανδέκτης/pandektes - Allumfassendes) bzw. Digesten (digesta - Geordnetes) waren ursprünglich in der Spätantike unter Kaiser Justinian Zusammenfassungen/Kompilationen von Jurisprudenz.)

- Allgemeiner Teil
- Schuldrecht
- Sachenrecht
- Familienrecht
- Erbrecht

Die Gliederung des Privatrechts kann auch nach dem Institutionensystem erfolgen, das sich am klassischen römischen Recht orientiert. Heute hat diese Einteilung fast nur noch historischen Wert (manchmal aber auch interpretativen).
Das Institutionensystem trennt in Personenrecht (personae) und Sachenrecht (res).

Diese Einteilung stammt vom Römischen Recht, das von dem Juristen Gaius beschrieben wurde und spielte in mehreren späteren Kodifikationswellen eine Rolle. Besonders ist das der Fall bei der Inkraftsetzung des französischen Code Civil, an das auch das österreichische ABGB m. E. angelehnt ist.


BGB


Der Aufbau des BGB

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist in fünf Bücher eingeteilt:

1. Allgemeiner Teil: §§ 1 - 240
- natürliche und juristische Personen (§§ 1 - 89)
- Rechtsgeschäfte (§§ 104 ff)
- Zustandekommen eines Vertrages (§§ 145 ff)
- Vertretung und Vollmacht (§§ 164 ff)
2. Schuldrecht: §§ 241 - 853
- Allgemeines Schuldrecht (§§ 241 - 432)
- Besonderes Schuldrecht (§§ 433 - 853):
  Kauf, Tausch, Darlehen, Schenkung, Miete, Werkvertrag, Bürgschaft
3. Sachenrecht: §§ 854 - 1296
- Besitz (§ 854)
- Eigentum (§ 903)
- Hypothek, Grundschuld (§§ 1113, 1191)
4. Familienrecht: §§ 1297 - 1921
- Verlöbnis (§ 1297)
- Eheliches Gütterrecht (§§ 1363 ff)
- Scheidung, Unterhalt (§ 1313, § 1360)
5. Erbrecht: §§ 1922 - 2385
- Erbfolge (§§ 1922)
- Testament, Erbvertrag (§§ 2064 ff)
- Erbschein (§§ 2353 ff)


Der Allgemeine Teil (AT) des BGB enthält die Regelungen, die "vor die Klammer gezogen" wurden und für alle anderen Bücher auch gelten.
Das Schuldrecht und das Sachenrecht sind aber enger mit dem AT verbunden als das Familienrecht und das Erbrecht.

Beispiele:
§§ 145 ff: Zustandekommen eines Vertrages
§§ 164 ff: Stellvertretung

Das BGB ist Teil des Privatrechts (s. o.).
Zum Privatrecht gehört außer dem BGB auch das Handelsgesetzbuch (HGB), dass die Regelungen des BGB für Kaufleute ergänzt.


Der Vertrag (Zustandekommen)

Das Zustandekommen eines Vertrages ist in §§ 145 ff geregelt. Unter einem Vertrag versteht man die von zwei oder mehr Personen erklärte Willensübereinstimmung über die Herbeiführung eines bestimmten rechtlichen Erfolgs (Rechtsfolge).
[genaugenommen ist das der Konsensualvertrag im Ggs. zum Realvertrag]

Die erforderliche Einigung erfordert selbst zwei Willenserklärungen (WE = declaratio voluntatis), nämlich das Angebot und die Annahme.
Der Inhalt des Vertrags muss so bestimmt sein, dass die Annahme durch ein einfaches JA erfolgen kann.

Im täglichen Leben werden viele Verträge nicht durch ausdrückliches, sondern durch konkludentes (schlüssiges) Verhalten geschlossen. Ein bestimmtes Angebot kann so zum Ausdruck gebracht werden, das gleiche gilt aber auch für eine Annahme.

Entscheidend für die Prüfung des Bindungswillens (nach § 145) sind zwei Punkte:
[Auslage und Annonce (und die Gefälligkeit) sind keine Angebote!]

1. Die Auslage von Waren stellt i. d. R. kein Angebot dar.
Der Inhaber eines Geschäfts will normalerweise selber entscheiden, ob er einen Kaufvertrag abschliesst.
Vielmehr gibt meist der Kunde durch Vorlage der Ware an der Kasse ein Angebot ab.

2. Eine Annonce in der Zeitung stellt ebenso kein Angebot an. Sie ist eine invitatio ad offerendum.
Wenn eine Zeitungsannonce schon ein Angebot wäre, könnte jeder, der sich auf sie meldet, durch Annahme einen Kaufvertrag zustandebringen. Der Verkäufer könnte dann wohl nicht alle Kunden beliefern und würde sich u. U. schadensersatzpflichtig machen.
Eine Annonce ist also nur eine invitatio ad offerendum. Bekundet der Kunde sein Interesse (z. B. telefonisch, per Computer), so gibt er ein Angebot ab.

Anders verhält es sich bei der Aufstellung von Automaten. Hier handelt es sich um eine offerta ad incertas personas, ein Angebot an jedermann.

Auch bei der Zusendung nicht bestellter Waren an einen Empfänger ist auch ein Bindungswille anzunehmen. Es liegt ein Angebot vor (in der Zusendung).
Der Empfänger kann das Angebot grundsätzlich annehmen, indem er die zugesandte Sache in Gebrauch nimmt. [umstrittene Sachlage]
Wenn ein Empfänger die Waren liegen lässt (ignoriert), dann kommt ein Kaufvertrag nicht zustande.
Schweigen ist grundsätzlich keine Willenserklärung!
(Ausnahmen: § 108 II, 2 BGB; § 177 II, 2 BGB; § 362 I HGB)
Wenn ein Unternehmer (§ 14) an einen Verbraucher (§ 13) eine unbestellte Sache liefert, wird ein Anspruch gegen den Verbraucher nicht begründet (§ 241 a I).
Auch wenn der Verbraucher die Sache in Gebrauch nimmt, kommt ein Vertrag dennoch nicht zustande.

Es gibt noch weitere Fälle (Fallgruppen), in denen kein Angebot vorliegt: Die (sog.) Gefälligkeit.
Auch bei der Gefälligkeit fehlt es regelmässig an einem Rechtsbindungswillen des Antragenden. [Anbieter]

Bei einer Klausur muss bei der Ermittlung der Frage, ob ein Angebot vorliegt, geklärt werden, ob eine invitatio (Gefälligkeit) vorliegt, indem man eine Auslegung des Empfängerhorizontes durchführt (gem. §§ 133, 157).


Die Wirksamkeit des Vertrags

Wenn ein Vertrag durch Angebot und Annahme geschlossen wurde, heisst das noch nicht, dass er auch wirksam ist. Bei Missachtung bestimmter Vorschriften oder nachträglicher Anfechtung ist der Vertrag i. d. R. von Anfang an unwirksam oder nichtig.

Einige Gründe:
- Geschäftsunfähigkeit, § 105
- beschränkte Geschäftsfähigkeit, § 106 ff
- Formmangel, § 125
- Verstoss gegen ein gesetzliches Verbot, § 134
- Sittenwidrigkeit, § 138
- erfolgte Anfechtung, § 142 I

[
Eine Willenserklärung (Angebot, Annahme, Anfechtung, Kündigung) wird je nur dann wirksam, wenn sie abgegeben wurde und dem Vertragspartner zugeht.
Abgegeben wurde/ist sie, wenn sie willentlich so auf den Weg gebracht wurde, dass der Erklärende nichts mehr tun muss, damit die Willenserklärung wirksam wird.

Die Voraussetzung des Zugangs sind in § 130 geregelt.
1. Die schriftliche Willenserklärung wird unter Abwesenden abgegeben.
2. Die mündliche Willenserklärung wird unter Abwesenden abgegeben.
[???]

Die Fallgruppe 1 wird in § 130 I geregelt.
Die WE muss dem anderen zugehen (Wirksamkeit).

Zwei notwendige Bedingungen:
- Die Erklärung muss in den Machtbereich des Empfängers gelangen.
- Mit der Kenntnisnahme muss unter gewöhnlichen Umständen (und zeitlich) zu rechnen sein.



]


Die Stellvertretung (§§ 164 ff)

Stellvertretung ist das Handeln im Namen (für Rechnung) eines anderen (§§ 164 ff). Daran beteiligt sind i. d. R. drei Personen:
1.der Vertretene
2. sein Vertreter (mit Vertretungsmacht)
3. der Vertragspartner (z. B. Kaufpreiszahlung).

Verlauf:
- der Vertretene erteilt dem (Stell-)Vertreter eine Vertretungsmacht und eine Beauftragung
- der Stellvertreter schliesst einen Kaufvertrag mit dem Vertragspartner
- der Vertragspartner verlangt nun eine Kaufpreiszahlung von dem Vertretenen (nach § 433 II)

Die Stellvertretung hat drei Voraussetzungen:
- eigene Willenserklärung des Vertreters
- im Namen des Vertretenen
- mit Vertretungsmacht

1. eigene Willenserklärung des Vertreters

Nicht jeder, der für einen anderen handelt, ist automatisch dessen Vertreter. Man muss einen Entscheidungsspielraum besitzen. Sonst müsste man von einem "Boten" sprechen.

Stellvertreter:
- Erzeuger eigenen Willens
- eigener Entschluss ("fasst Entschluss selbst")
- Entschliessungsfreiheit bezüglich Partner, Objekt, Preis

Bote:
- Träger fremden Willens
- ausschliesslich Sprachrohr
- keine Entschliessungsfreiheit

Bsp. Bote: "Ich will im Auftrag von A eine Flasche Schnaps für * Euro kaufen!"

Die Frage, ob jemand Stellvertreter (eigener Wille) oder Bote (fremde Nachricht) ist, richtet sich nach seinem äusseren Auftreten.


2. Im Namen des Vertretenen

Nach dem Offenkundigkeitsprinzip muss der Vertreter deutlich machen, dass er für einen anderen handelt. Es kann sich nach § 164 I 2 auch aus den Umständen ergeben, dass der Vertreter für einen anderen auftritt.

Der Name des Vertretenen muss nicht ausdrücklich genannt werden, solange er bestimmbar ist (als Vertrauensperson). Wenn der Vertreter nicht deutlich macht, dass er für einen anderen handelt, dann kommt der Vertrag nach § 164 II zwischen dem Vertragspartner und dem Vertreter (selbst) zustande! Es handelt sich dann um ein Eigengeschäft.

Ausnahmen des Offenkundigkeitsprinzips:
- Geschäft für den, "den es angeht"
- Geschäft für den Betriebsinhaber


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Begriffe:

Essentialia negotii: Hauptbestandteile des Vertrags [jeweils benennen!]
(z. B. § 433 BGB Kaufvertrag, § 535 BGB Mietvertrag, § 631 BGB Werkvertrag)

Einwendungen:
- rechtshindernde Einwendungen
- rechtsvernichtende Einwendungen
- rechtshemmende Einwendungen











Dienstag, 11. Juli 2023

WIRTSCHAFT/BM: I. BÜROPROZESSE

 Büro: Mann (pixabay)

Quellen und Literatur:

Groh/Schröer: Sicher zur/zum KBM (...);
Hug/Knauer/Lennartz/Speth/Waltermann: BM; Lernfeld 2, S. 70


1. Büroprozesse (administrative Prozesse)

Büroprozesse (administrative Prozesse) sind Unternehmensprozesse, die im Unterschied zu den kunden- und leistungsbezogenen Kernprozessen keinen direkten Bezug zum Kunden aufweisen.
Sie zählen zu den unterstützenden Prozessen (z. B. dispositive und ausführende Tätigkeiten).

Büroprozesse fallen an mit:
  • Informationsmanagement
  • Informationsverarbeitung
  • Bürowirtschaft (Abläufe)
  • Koordinations- und Organisationsaufgaben

1.1 Informationsmanagement

(Gute) Informationen stellen zielgerichtetes Wissen dar und sind Garant für den Unternehmenserfolg.
Sie müssen daher: Aktuell, richtig, vollständig und rechtzeitig verfügbar sein.

Grundlagen des Informationsmanagements:
  • Informationssystem: Ermittlung des Informationsbedarfs, Orga der Informationsquellen
  • Kommunikation: intern und extern, geplant, zuverlässig
  • Informations- und Kommunikationssysteme (IKS/IuKS) in der Unternehmensorganisation sind meistens Teil der IT-Organisation.
Der Begriff IT steht für Informationstechnologie (Informationstechnik) aus dem eng. "information technology".
IT meint nicht nur die Datenverarbeitung/Informationsverarbeitung, sondern auch die eingesetzte Hard- und Software. Er ist daher weiter gefasst als der Begriff "EDV" (Elektronische Datenverarbeitung). Man spricht auch von IKS bzw. IuKS.

Bestandteile einer EDV-Anlage (= Computersystem):
  • Hardware: Computer (PC, NB...), Zentraleinheit/Systemeinheit, interner Speicher (RAM, HDD, SSD), Peripheriegeräte (Monitor, Tastatur, Maus, Trackball, Drucker, externe Speicher[medien] usw.).
  • Firmware: Software, die im Computersystem dauerhaft gespeichert ist.
    Die Firmware verbindet Hardware und Systemsoftware.
  • Software: 




3. Bürowirtschaftliche Abläufe


Verwalten von Papierdokumenten und elektronischen Dokumenten

Gründe für die betriebliche Aufbewahrung von Dokumenten (Schriftgut):
  • betriebliche Gründe: Informationsgrundlage für Entscheidungen, Beweismittel für Rechtsstreitigkeiten, Dokumentation der Firmenentwicklung
  • gesetzliche Vorschriften: Aufbewahrungsfristen nach dem HGB (§ 257) und der Abgabenordnung (AO)
Es gibt zwei Aufbewahrungsformen von Dokumenten:
  • Aufbewahrung von (analogen) Papierdokumenten (Registratur, Ablage)
  • Aufbewahrung von elektronischen Dokumenten (Dokumentenmanagementsystem (DMS), elektronische Posteingangsbearbeitung)
 Für die Bearbeigung und Aufbewehrung des Schriftgutes unterscheidet man folgende Wertstufen:
  • wertlos: Schriftgut sofort vernichten! (z. B. Werbesendung);
    wird manchmal auch zum Tageswert hinzugerechnet
  • Tageswert: nach dem Lesen bedeutungslos (z. B. unverlangtes Angebot)
  • Prüfwert: nur so lange aufbewahren, bis der Vorgang abgeschlossen ist;
    "dynamische Daten"
    (z. B. Preisliste, Zahlungserinnerung)
  • Gesetzeswert: die Aufbewahrung ist gesetzlich vorgeschrieben
    (die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Unterlagen angefallen sind);
    "statische Daten"
    • 6 Jahre Aufbewahrungsfrist: Handelsbriefe
    • 10 Jahre Aufbewahrungsfrist: Handelsbücher, Buchungsbelege, Bilanzen, Jahresabschlüsse
  • Dauerwert: die Informationen sind für das Unternehmen von besonderer Bedeutung;
    Aufbewahrung, solange das Unternehmen besteht!
    (Gesellschaftsvertrag, Firmengeschichte, Grundstücksunterlagen, Patente, Lizenzen)
Ordnungssysteme: alphabetisch, numerisch, alphanumerisch, chronologisch, farblich, symbolisch, mnemotechnisch, (optoelektronische) Codes [8]
  • alphabetische Ordnung: "Deutsches Einheits-ABC", vgl. DIN 5007;
    am verbreitetsten (z. B. Kundenkartei)
  • numerische Ordnung: Zahlen des dekadischen Systems;
    "sprechende" und "nicht-sprechende" Nummern;
    sprechend: IKR mit Kontenklasse, -gruppe und -art
  • alphanumerische Ordnung: Kombination aus Buchstaben und Zahlen
    (z. B. PA5 = Hauptgruppe Personal, Gruppe Arbeiter, Stundenlohn 12,00 €)
  • chronologische Ordnung: zeitliche Ordnung mit Ordnungsmerkmalen wie Tag/Monat/Jahr
  • farbliche Ordnujng
  • symbolische Ordnung
  • mnemotechnische Ordnung: merktechnisch (z. B. AN = Angestellte, ER = Eingangsrechnung)
  • Codes: optoelektronisch lesbare Schrift, auch: Barcode (bar = Balken);
    z. B. ISSN, GTIN
 Aufbewahrungsorte:
  • Arbeitsplatzablage/Arbeitsplatzregistratur (Sekretariats*):
    im Schreibtisch oder Beistellmöbeln
    oft als Handakte oder Hängeregistratur
  • Abteilungsablage/Abteilungsregistratur (Gruppen*):
    für mehrere Personen
    in Regalen oder Schränken
  • Zentralablage/Zentralregistratur bzw. Altablage:
    Schriftgut, das nicht mehr laufend gebraucht wird (bei Entnahme Entnahmebelege!)
    Zugriff für mehrere Abteilungen
    oft "totes Schriftgut"
    oft gesetzliche Aufbewahrungsfristen!
  • Archiv (Altablage manchmal auch zum Archiv gerechnet):
    Schriftgut mit gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, meistens von Dauerwert
    Schriftgut wird nur selten im Alltag benötigt
     
 Achtung: Die Altablage wird manchmal zur Zentralablage und manchmal zum Archiv gesellt!

Aktenplan: Organisationsmittel zur Verwaltung von analogen und digitalen Dokumenten
  • systematische Aufbewahrung: logische und hierarchische Struktur
  • Anlage von Dokumenten: Dateinamensvergabe (z. B. Datum-Anlass-Inhalt)
  • verbindliche Vorgabe!
  • hybride Dokumentverwaltung (analog und digital)
  • kann Grundlage für ein Dokumentenmanagementsystem (DMS) sein
Anders als der Aktenplan umfasst der Schriftgutkatalog nur die Art und Aufbewahrungsfrist eines Schriftgutes.

---

Erweiterungswissen:

Themen:
  • Aufbewahrungsgründe: gesetzlich, betrieblich
  • Wertstufen: wann beginnt eine Frist? wie lange?
  • Aufwand beim Ablegen/Sortieren
  • Ordnungssysteme
  • Namen beim Sortieren: welche?
  • Standorte/Aufbewahrungsorte
  • Begriffe: "Schriftgut", "Dokumente", "Ablage/Registratur"
  • Aktenplan
  • Dokumentenmanagementsystem (DMS)

Übungsfragen:

01. Welche Aussage definiert die Registratur? (1)

Die Registratur ist die geordnete Aufbewahrung und Ablage von Akten und Dokumenten im Unternehmen.

02. Welche ökologische Auswirkungen hat eine optimale Registratur?

Schonung der Ressourcen.

03. Übergabe eines Schriftgutes zur "Wiedervorlage":

Das Schriftgut unterliegt der Terminüberwachung.

04. a) Schriftgutbehälter: (3)

Schnellhefter, Pendelhefter, Jurismappe ("Vierflügelmappe").
 
04. b) Kein Schriftgutbehälter: (2)
 
Reiter, Register- und Trennblätter

05. Kostenverursacher der Registratur: 

Zeitaufwand in der Registratur.

06. Für die Komma GmbH ist die Überwachung von Terminen zwingend notwendig.
Welches Ordnungssystem empfiehlt sich hier?

Die chronologische Ordnung.

07. Die Ordnung der Schriftstücke bei der elektronischen Archivierung erfolgt nach einem festgelegten Aktenplan (Kennzeichnung: z. B. Personal, Angestellte, Personalakte, Mitarbeiter).

a) Alphanumerische Ordnung.

08. Registraturformen:
  • Stehende Registratur
  • Vertikal hängende Registratur
  • Liegende Registratur
  • Lateral hängende Registratur (mit zentral angebrachtem Pendelbeschlag!)
09. a) Welcher Datenträger wird nicht als Beleg anerkannt?
  • Magnetband (!!!)

9. b) Welche Datenträger werden als Beleg anerkannt?
  • Handschriftbeleg
  • Beleg in OCR-A Schrift (erste optisch maschinenlesbare Schriftart von 1968)
  • Buchungsbeleg
  • Eingangsrechnung
10. Was versteht man unter dezentraler Schriftgutablage?

Die Ablage von Schriftgut an verschiedenen Stellen im Unternehmen.


11. Welche Behauptungen treffen für die nebenstehende Ablage zu (Bild: Standordner)?
  • Sie eignet sich nur für die Ablage gelochten Schriftguts.
  • Sie hat viel "Totraum".
12. Ordnen Sie folgende Schriftstücke den Wertstufen zu:
  • Bewerbungen:                                                               P(rüfwert)
  • Einladung zu einer Veranstaltung (ohne Teilnahme):  T(ageswert)
  • Einladung zu einer Fortbildung (mit Teilnahme):        P
  • Grundstückspläne:                                                        D(auerwert)
  • Kontoauszüge:                                                              G(esetzeswert)
  • Mängelrüge:                                                                  G
  • Patente:                                                                         D
  • Preisliste eines Versandhandels für Büromaterial (häufig genutzt): G (!) [umstritten]
  • Unterlagen für die Unternehmensentwicklung:           G (!) [umstritten]
Wiederholung: Gesellschaftsvertrag, Firmengeschichte (z. T.), Grundstücke, Patente, Lizenzen
                         => DAUERWERT!

13. Im neuen elektronischen Archivierungssystem wird auch das Inventar aufbewahrt.
Geben Sie an, wie viele Jahre nach dem HGB die Aufbewahrungsfrist beträgt!

10 Jahre. (Ebenso: Bilanz)

14. Ordnen Sie die Aufbewahrungsfristen den angegebenen Schriftgutarten zu!
 
Aufbewahrungsfristen: 6 Jahre, 10 Jahre, keine Aufbewahrungsfrist, Daueraufbewahrung

Schriftgutarten:
  • Kontoauszug der Bank:                                              10 Jahre
  • Chronik des Geschäfts:                                               Daueraufbewahrung
  • Bilanzen:                                                                    10 Jahre oder Daueraufbewahrung (!)
  • Angebot ohne Auftragsfolge:                                     keine Frist
  • Bestellung:                                                                  6 Jahre
  • Bewerbung:                                                                 keine Frist
     
15. Es gehört zu Ihrem Aufgabengebiet, die Eingangsrechnungen zu bearbeiten.
Wie lange müssen Rechnungsoriginale nach der Mikroverfilmung noch aufbewahrt werden?

Bis geprüft und festgestellt wurde, dass die Aufnahmen technisch einwandfrei sind.





REGISTRATUR
 
Welche Registraturen werden nach Art des Standorts unterschieden?
 
  • Sekretariats- oder Arbeitsplatzregistratur
  • Abteilungs- oder Gruppenregistratur
  • Zentralregistratur/Altablage
  • Archiv
Wie unterscheiden sich Altablage und Archiv?
  • In der Altablage wird kaum noch benötigtes Schriftgut aufbewahrt.
    Man bewahrt hier erledigtes Schriftgut auf, das aufgrund der gesetzlichen Vorschriften noch nicht vernichtet werden darf (sog. "Totes Schriftgut").
  • Die Zentral-Registratur und Altablage wird in der Praxis nur selten unterschieden. An beiden Standorten liegen Unterlagen, die nicht mehr laufend benötigt werden oder abgeschlossen sind, aber der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist unterliegen.
  • Das Archiv bewahrt Schriftgut mit Dauerwert auf. Das sind für das Unternehmen wichtige Dokumente, die nicht vernichtet werden dürfen, aber nur noch selten benötigt werden.
 



WIRTSCHAFT/KUNDENBEZIEHUNGSPROZESSE (KBP): I. KUNDENORIENTIERTE AUFTRAGSABWICKLUNG (Marketing, Kommunikation und Auftragsbearbeitung)


QUELLEN/LITERATUR:

Wiki
-
Groh/Schröer: Sicher zum KBM; Merkur Verlag Rinteln 2022 (S. 201 ff)
-
https://www.managementkompetenzen.com
https://swot-analyse.net/


I. MARKETING

Vorabüberlegungen: Brainstorming

- Absatz
- Werbung
- statistische Marktanalyse
- Handlungsplan
- ABC-Analyse (auch hier!)
- Preisstrategie, Strategie der Kostenführerschaft
- Nischenstrategie
- Marktarten (Monopol, Oligopol, Polypol)
 
I. Strategisches Marketing/Analysen:
- SWOT
- SMART
- Zielbeziehungen zueinander
- Analyse der Marktgröße
- Produktlebenszyklus: Kurve
- Produktlebenszyklus/BCG: Kreise

II. Marktforschung (MaFo):
- laufend (oder...)
- auf bestimmte Fragestellung bezogen (primär und sekundär)

III. operatives Marketing (Marketing Mix):
- Produktpolitik (product)
- Preispolitik (price)
-
- Distributionspolitik (place)
- Kommunikationspolitik (promotion)

IV. Kontrolle
---

I. STRATEGISCHES MARKETING (SWOT, Produktlebenszyklusanalyse, Portfolio)




SWOT-Analyse:

Die SWOT-Analyse zur Bewertung von Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken wurde in den 1950er-Jahren an der Harvard Business School entwickelt. Grundüberlegungen gehen aber auf Strategen wie Sun Tsu, Machiavelli und Carl von Clausewitz zurück.

Wichtig aber: Die SWOT-Analyse bewertet Zustände, aber (noch) keine Strategien!
Beide Bereiche liegen aber nebeneinander und Strategien können folgen.

S (Strengths) – interne Stärken (Maschinenpark, Mitarbeiter, Standort,...)
   - erkennen & nutzen
   - Bsp.: Die Spirou AG bildet Rücklagen.
W (Weaknesses) – interne Schwächen
   - erkennen & verbessern
   - Bsp.: Die Fruchtsaft AG muss ihre Maschinen aufwendig umstellen.
O (Opportunities) – externe Chancen
   - sind nicht beeinflussbar, müssen aber erkannt werden -> nutzen
   - Bsp.: Die Schoko AG produziert jetzt auch für Asien.
T (Threats) – externe Risiken
   - erkennen und umgehen
   - Bsp.: Die Uranus AG hatte auf dem russischen Markt schon Konkurrenzprobleme und jetzt greifen noch Sanktionen.

Kurzwiederholung SWOT: Beispiele überlegen!
  * Strength - intern
  * Weakness
  * Opportunity - extern
  * Threat (Risk)

Die SWOT-Analyse ist eine Zustandsanalyse und (noch) keine Strategie.
Aus ihr können aber Strategien entwickelt werden.

Beispiel: WO-Strategie

Eine (interne) Schwäche W kann durch eine (externe) Chance O ausgeglichen werden.


SMART-Formel (-Prinzip):

SMART

Die SMART-Formel dient zur (klaren) Formulierung von messbaren Zielen - hier: Marketing-Zielen.
Das Konzept geht auf Peter Drucker (1909 - 2005) zurück.

  • Spezifisch ("Specific")
  • Messbar ("Messurable")
  • Attraktiv/Akzeptiert ("Achievable")
  • Realistic ("Realistic/Reasonable")
  • Terminiert ("Timely/Time-bound")
Ziele können sein: komplementär, neutral/indifferent, konfliktär (Darstellung im Koordinatensystem möglich).

 Marktgröße(n)
 
ANALYSE DER MARKTGRÖSSE(N)/PORTFOLIO-ANALYSE:
  • Marktanteil: existierende Absatzmenge (ein Anbieter)
  • Marktvolumen: existierende Absatzmenge (alle Anbieter)
    Marktvolumen -> Marktpotenzial = Sättigungsgrad
  • Marktpotenzial: mögliche Absatzmenge (optimale Markterschließung)
  • Marktkapazität: Theoretisch maximale Absatzmenge (Gratisangebot)
     





PRODUKTLEBENSZYKLUS (verschiedene Darstellungen):
  • Der Produktlebenszyklus (life cycle) ist ein Konzept der Betriebswirtschaftslehre, das den Prozess von der Markteinführung eines Produktes bis zu seiner Eliminierung beschreibt.
    Der Produktlebenszyklus gilt aber meistens nur für Konsumgüter.
    Phasen: Einführung, Wachstum, Reife, Sättigung, Rückgang/Degeneration
    Das Konzept geht auf Raymond Vernon zurück. Meistens hat es 5 Phasen.
    (Abänderungen:
    der Einführungsphase kann eine Entwicklungsphase vorangestellt sein,
    nach der Stättigungsphase kann ein Relaunch erfolgen (z. B. "neu aussehende" Scheinwerfer),
    hinter der Degenerationsphase kann noch eine Phase des Aus- oder Nachlaufs sein);
    beachte die Gewinnschwelle/Break Even Point (BEP)!
  • Matrix der Boston Consulting Group (BCG-Matrix; Boston-I-Portfolio):
    Die BCG-Matrix ist ein Portfolio (hier: 2x2-Diagramm) für das strategische Management von Unternehmen und wurde vom BCG-Gründer Bruce Henderson (1915 - 1992) 1970 entwickelt.
    Bereiche: Question Mark (Starter), Star (braucht noch Investitionen), Cash Cow, Poor Dog
    Die Matrix wird meist als Streu- oder Blasendiagramm (Produkte/Produktgruppen) visualisiert.
    Die x-Achse gibt den rel. Marktanteil an (logarithmisch), die y-Achse das Marktwachstum.

II. MARKTFORSCHUNG (MaFo)

Grundsatz: Marktbeobachtung und Marktanalyse (primär und sekundär)

1. Marktbeobachtung:
- laufend
 
2. Marktanalyse
- gezielte Fragestellungen (manchmal nur eine)
- oft punktuell (einmalig)
- oft Dienstleister
 
a) Sekundärforschung (Schreibtischforschung/Desk Research)
- Dateien sind vorhanden
  => vergangenheitsbezogen
- nicht aktuell, aber sofort verfügbar
- günstig
- passen die Daten auf meine Fragestellung? (nicht zu 100 %)
- Quellen: eigenes Unternehmen, Statistiken, AD-Berichte, Internet, von Mafo-Instituten zukaufen
 
b) Primärforschung (Feldforschung/Field Research)
- es werden neue Daten erhoben
- passen 100x-ig auf meine Fragestellung
- es dauert, bis die Daten verfügbar sind
- Daten sind teuer!!!
 
 
Detailliert...
Primärforschung (Datenerhebung): u. a. Teilerhebung und Vollerhebung
Validität - Reliabilität

0. Grundbedingung von empirischer Sozialforschung/Statistik:

  • Objektivität
  • Validität ("Schussrichtung stimmt")
  • Reliabilität ("geringe Streuung")

 1. Teilerhebung:
- repräsentativ zur Grundgesamtheit
-
 
2. Vollerhebung:
- Befragung aller (alle werden befragt)
- sehr zuverlässig, aber umständlich
 
3. Methoden:
- Befragung: gewöhnlich mit Fragebogen
  Eisbrecherfrage (nicht ausgewertet, Kontakt)
  offene (frei formulierte Antwort) und geschlossene Fragen (ja-nein, mehrere Optionen, Skala)
  [viele offene Fragen erschweren die Auswertung des Fragebogens]
  Kontrollfragen
- Beobachtung (teilnehmend, nicht teilnehmend)
- Experiment/Test
- Panel (Gruppe von registrierten Personen)
  (z. B. GfK-Haushaltspanel)

Anm.: Man kann auch Kassenzettel auswerten bzw. die Kassendaten.

---

Bsp. "Mafo-Aufgabe": Sie arbeiten in einer Buchhandlung mit 15 Mitarbeitern.
Ihre Umsätze gehen zurück. Ihr Chef hat die Idee, eine Kaffeeecke und Geschenkartikel in der Buchhandlung zu vertreiben. Er bittet Sie diesbezüglich, eine Marktbeobachtung/Marktanalyse durchzuführen.
- eher Primärforschung als Sekundärforschung
- eher Teilerhebung als Vollerhebung
- Befragung, aber auch Beobachtung (Mitarbeiterschulung)
-

(...)

III. OPERATIVES MARKETING
(Marketing-Mix)

Marketing Mix

„Marketing ist mehr als nur Kommunikation/PR.“

Marketing-Mix: Product - Price - Place - Promotion
Mit dem Marketing-Mix werden Marketingstrategien oder Marketingpläne in konkrete Aktionen umgesetzt. Der Marketing-Mix ("4 P im Marketing") geht auf Edmund Jerome McCarthy (1928 - 2015) u. a. im Jahre 1960 zurück.

- Produktpolitik (product)
- Preispolitik (price)
- Distributionspolitik (place)
- Kommunikationspolitik (promotion)
 

Produktpolitik ("Product"; "Herz des Marketings")
[Im Einzelhandel: Sortimentspolitik]

- Produktinnovation: Ein neues Produkt (für die Firma neu) wird auf den Markt gebracht.
- Produktvariation (Produkt wird ersetzt): Ein bestehendes Produkt wird verändert, größere Zielgruppe(n).
- Produktdiversifikation/-differenzierung (Produkt wird nicht ersetzt, sondern differenziert):
  optisch fast gleiche Produkte werden technisch unterschiedlich ausgestattet (z. B. Smartphone, Staubsauger)
- Produktelimination: Ein bestehendes Produkt wird aus der Palette entfernt.
--- "Verpackung-Service-Garantie":
- Verpackungseinheiten und Verpackungsart (Wie verpacke ich meine Produkte?)
- Service (24/7 Hotline)
- Garantie


Preispolitik („Price“):
 
- Hochpreisstrategie (Abschöpfung):
  * dauerhaft
  * später absenken (Mobiltelefon)
- Gleicher Preis wie Konkurrenz: mit der Konkurrenz mitschwimmen(d) (Kostendeckung):
  * gleicher Preis wie Konkurrenz
- Niedrigpreisstrategie (Marktpenetration):
  * geht nur über die Menge
- unterschiedliche Preise an unterschiedlichen Orten (oder zur unterschiedlicher Zeit)
- „Rabatt-Politik“
  Bereitschaft für: Rabatte, Boni, Skonti?
 
 
Distributionspolitik („Place“):

Wie kommt die Ware zum Kunden?
Oder: Wo kann der Kunde die Ware kaufen?
 
- Handel: Einzelhandel, Filialen, Franchising und Shop in Shop (= abgegrenzter Verkaufsbereich)
- Internet (eCommerce): Onlineplattform
- Außendienstmitarbeiter
- Haustürgeschäft (Essen [Bo-Frost], Staubsauger [Vorwerk], ...)
- Wohnzimmerverkauf (Tupperware, Prowin …)
---
- TV
- Kataloge (Quelle, Otto, Bader, Bauer, …)
 
 
Kommunikationspolitik („Promotion“)

Merke: Werbung, Verkaufsförderung, PR, Sponsoring, Merchandising!
 
1. Werbung:
- klassisch
- Social Media (z. B. Instagram, TikTok, Youtube; wachsende Bedeutung!)

2. Verkaufsförderung (Sales Promotion):
- im Einzelhandel zusätzliche Verkaufsfläche in Form von Zweitplatzierung,
  um Verkaufschancen zu erhöhen (z. B. Apple-Produkte im MediaMarkt)
- Probierstand im Einzelhandel (z. B. "Verköstigung")
  => Kennenlernen des Produktes
- PoS/POS (Point of Sale): Ort des Warenangebotes, soll zu "Impulskäufen" verführen
 
3. Öffentlichkeitsarbeit (Public Relations; PR)
- positive Darstellung des Unternehmens (statt des Produktes)
- "Tue Gutes und rede darüber!" => Aktionen in Presse und Social Media benennen
=> Stetiges Bemühen, das Unternehmen positiv in der Öffentlichkeit zu präsentieren
 
4. Sponsoring:
- eine Firma finanziert einen Sportler oder einen Verein,
  dafür sind die Artikel/Trikots mit der Werbung bedruckt
- Sponsoring aber nicht mit dem Abschnitt "Werbung" verwechseln!
- z. B. Sportvereine, Veranstaltungen, Konzerte,...
- z. B. Getränke (Red Bull), Sportkleidung
 
5. Merchandising:
- Verkauf von Fanartikeln (z. B. Schals und Trikots von Fußballvereinen, Tassen, Maskottchen usw.)

 
---
 
En Detail...
Werbung (als wichtigster Bereich der Kommunikationspolitik):
 
1. Werbung "klassisch"
a) TV-Werbung: teuer (bes. Prime Time!), richtige Sendezeit aussuchen, Beratung durch Agentur
- Ziel: Erreichen eines breiten Publikums, Vermeidung von Streuverlust!
b) Radio: Werbung regional eingrenzbar, richtiger Sender, richtige Werbezeit
- die richtige Werbezeit für das Produkt hängt von der Zielgruppe ab;
  sonst: Streuverlust!
- Frequenz: Wie häufig wird die Werbung gesendet?
c) Print:
- Welche Zeitung/Zeitschrift ist für mich der geeignete Werbeträger?
- wieder: Vorsicht mit Streuverlust!
- Platzierung und Größe der Werbung (beeinflusst Wirkung und Preis)
- Frequenz

2. weitere Faktoren und Werbemittel:
- Product Placement: z. B. Produkte im James-Bond-Film oder im Tatort
- City Lights: Leuchtwerbung, meist urban- …
- Werbebrief/Werbemail (Newsletter): Stammkundschaft, z. B. Gutschein als Belohnung, heute strengerer Datenschutz!
- weitere Werbeträger: Türen (WC), Einkaufswägen, Tankzapfen
 
3. Werbung "digital" (z. B. Social Media)
- günstiger als klassische Werbung
- weniger Streuverlust
- Bsp.: Instagram, Facebook, Tiktok, Youtube,…
- Bannerwerbung
- Beiträge werden "geteilt"
- Beiträge können auch wie "seriöse Artikel" (redaktionelle Beiträge) wirken'
- Angebote können über die IP-Adresse des Surfers spezifischer ausgestaltet sein

---

Inhalte vieler Klausuren:

- strategisches Marketing
- Marktforschung
- operatives Marketing
- 4 Säulen des Marketing-Mix‘
- Vollerhebung

---

Sonntag, 9. Juli 2023

WIWI-POOL

Wirtschaft

 
Eine Linksammlung für/über Wirtschaftskunde bzw. Wirtschaftswissenschaften ("FFA").

WIRTSCHAFTSKUNDE (BWL, VWL, Rechnungswesen)

Rechnungswesen (Rechnungskreise, FiBu, KLR)
Wirtschaft/Rechnungswesen: I. Die Systematik der Buchführung

Wirtschaft/Rechnungswesen: II. Die Funktionen eines Betriebes in der Praxis der Buchführung
Wirtschaft/Rechnungswesen: III. Jahresabschluss
Wirtschaft/Rechnungswesen: IV. Kosten- und Leistungsrechnung
Wirtschaft/Rechnungswesen: V. Controlling
Wirtschaft/Rechnungswesen: VI. Wirtschaftsrechnen und Statistik (Kennzahlen)
Wirtschaft/Rechnungswesen: Übungen der Buchungssätze

Büromanagement. IT.

Wirtschaft/BM: I. Büroprozesse
Wirtschaft/BM: II. Geschäftsprozesse der Beschaffung
Wirtschaft/BM: III. Arbeitschutz und Arbeitsplatz
-
Wirtschaft/IT: Textverarbeitung
Wirtschaft/IT: Tabellenkalkulation

Kundenbeziehungsprozesse
Wirtschaft/KundenBP: I. Kundenorientierte Auftragsabwicklung (inkl.: Marketing)
Wirtschaft/KundenBP: II. Personalbezogene Aufgaben
Wirtschaft/KundenBP: III. Kaufmännische Steuerung
Wirtschaft/KundenBP: IV. Information, Kommunikation, Kooperation

Wirtschaft & Soziales
Wirtschaft/WiSo: I. Organisation und Rechtsform von Unternehmen
Wirtschaft/WiSo: II. Produkt- und Dienstleistungsangebot
Wirtschaft/WiSo: III. Berufsausbildung
Wirtschaft/WiSo: IV. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
Wirtschaft/WiSo: V. Umweltschutz



WIRTSCHAFT/RECHNUNGSWESEN: IV. KOSTEN- LEISTUNGSRECHNUNG (KLR) (im Aufbau!)

 Wirtschaft
 
DIE DECKUNGSBEITRAGSRECHNUNG/TEILKOSTENRECHNUNG (Hermsen: S. 522)


Die Deckungsbeitragsrechnung bzw. Teilkostenrechnung dient...

1. => Ermittlung des Deckungsbeitrags

Verkaufspreis - variable Stückkosten = Deckungsbeitrag pro Stück

Verkaufserlöse pro Periode - variable Gesamtkosten pro Periode = Deckungsbeitrag pro Periode


2. => Vorteile gegenüber der Vollkostenrechnung [nicht: Vollpfostenrechnung!]

  • verursachungsgerechte Zuordnung der Kosten auf die Kostenträger
  • keine Proportionalisierung der Fixkosten bei verändertem Beschäftigungsgrad

3. => Anwendungen der Deckungsbeitragsrechnung:

  • Produktionsprogrammplanung:
    Entscheidungskriterium:
    • ohne Engpass: positiver Deckungsbeitrag
    • mit Engpass: relativer Deckungsbeitrag




WIRTSCHAFT/RECHNUNGSWESEN: II. DIE FUNKTIONEN EINES BETRIEBES IN DER PRAXIS DER BUCHFÜHRUNG (im Aufbau!)

Wirtschaft


QUELLEN:

Hermsen, Jürgen: Rechnungswesen der Industrie - IRK
Waltermann, Aloys/Hermann Speth (m. Günter Hempel): Rechnungswesen für kaufm. Berufe

INHALT:
  • Beschaffungs- und Absatzwirtschaft
  • Zahlungsverkehr/Finanzwirtschaft
  • Personalwirtschaft
  • Anlagenwirtschaft
  • GWG

Wichtig:
  • die Begriffe Waren und Handelswaren (= HW) werden synonym gebraucht
  • Aufwendungen und Aufwand ebenso

BESCHAFFUNGS- UND ABSATZWIRTSCHAFT
(Waltermann/Speth: S. 171; Hermsen: S. 151)

Beschaffungswirtschaft (S. 171)

Besonderheiten in der Beschaffung bei Werkstoffen und Waren
(S. 171)

1. Buchhalterische Behandlung von Sofortnachlässen

Nachlässe
, die sofort bei Rechnungsstellung gewährt werden, vermindern den Anschaffungspreis.
Sie erscheinen nicht in der Buchführung!
(Gebucht wird der verminderte Einkaufspreis.)

Bsp.:
Wareneinkauf auf Ziel mit 10 % Mengenrabatt: 2000,00 €
Schema: "AV|V"

6080 Aufwendungen für Waren    1800,00
2600 Vorsteuer                                342,00
@ 4400 Verb. aLL                                                                   2142,00

Kauf von Rohstoffen auf Ziel mit 20 % Sonderrabatt: 1400,00 € (- 280,00 €)

6000 Aufwendungen für RS         1120,00
2600 Vorsteuer                                212,80
@ 4400 Verb. aLL                                                                   1332,80

Merke:
Sofortnachlässe, die der Lieferer (Lieferant) gewährt, werden nicht gebucht!
Sie sind also nicht Bestandteil der zu buchenden Anschaffungskosten


2. Buchung von Bezugskosten

Die Bezugskosten, die dem Käufer zusätzlich in Rechnung gestellt werden, sind Bestandteil der Anschaffungskosten. Sie werden aber meist nicht direkt auf dem jeweiligen Werkstoffaufwandskonto/Warenaufwandskonto gebucht!
Um die Bezugskosten für die Kalkulation leichter erfassen zu können, werden sie zunächst auf einem gesonderten Konto erfasst (Trennung von reinem Warenwert und Nebenkosten).

Im IKR gibt es für jedes Werkstoffaufwandskonto und das Kto. Aufwendungen für Waren ein gesondertes Bezugskostenkonto!

6001 Bezugskosten für Rohstoffe (RS)
6011 Bezugskosten für Vorprodukte/FBT
6021 Bezugskosten für Hilfsstoffe
6031 Bezugskosten für Betriebsstoffe
6081 Bezugskosten für Waren

Bsp. 1:
Wareneinkauf auf Ziel (netto) 1500,00 € + Verpackung 50,00 € + Fracht 150,00 €
Schema: ABV|V

6080 Aufwendungen für Waren      1500,00
6081 Bezugskosten                           200,00
2600 Vorsteuer                                  323,00
@ 4400 Verb. aLL                                                               2023,00

Bsp. 2:
Kauf von Vorprodukten auf Ziel (netto) 850,00 € + Verpackung 40,00 € + Fracht 70,00 €
Schema: ABV|V

6010 Aufwendungen für Vorprodukte 850,00
6011 Bezugskosten                              110,00
2600 Vorsteuer                                     182,00
@ 4400 Verb. aLL                                                                1142,40

Abschluss der Beispiele:
Abschluss der verschiedenen Bezugskostenkonten über das jeweilige Hauptkonto.

6080 Aufwand für Waren                   200,00
@ 6081 Bezugskosten                                                          200,00
6010 Aufwand für Vorprodukte          110,00
@ 6011 Bezugskosten                                                           110,00

Merke:
Das Konto Bezugskosten stellt ein Unterkonto des jeweiligen Werkstoffaufwandskontos bzw. des Kontos Aufwendungen für Waren dar.
Das Konto Bezugskosten wird über das geweilige Hauptkonto abgeschlossen.


3. Rückgabe von Verpackungsmaterial ("Leihverpackung")

Durch die Rückgabe von Verpackungsmaterial, das uns zunächst in Rechnung gestellt worden ist (z. B. Container, Fässer, Kisten), nehmen unsere zuvor gebuchten Bezugskosten wieder ab.
Gleichzeitig wird die Vorsteuer entsprechend vermindert.
Außerdem nehmen durch die Rücksendung unsere Verbindlichkeiten gegenüber dem Lieferer ab.


Bsp.:
Wir senden die Verpackung einer Hilfsstoffsendung zurück: 180,00 € zzgl. 19 % USt.
Schema: V|BV

4400 Verb. aLL                            214,20
@ 6021 Bezugskosten HS                                                      180,00
@ 2600 Vorsteuer                                                                     34,20


Warenrücksendungen an den Lieferer (S. 175)

Bsp./Ausgang:
Folgende Eingangsrechnung für einen Einkauf von Handelswaren auf Ziel wurde bereits bei uns gebucht.

Warenwert:            15000,00 €
+ 19 % USt:            2850,00 €
Rechnungsbetrag: 17850,00 €

Problemfall:
Von der Warenrechnung senden wir Ware an den Lieferer zurück (Falschlieferung).
Warenwert 500,00 € zzgl. 19 % USt (netto).

Lösung:
Von der bereits gebuchten Warenlieferung schicken wir Waren zurück.
Schema: V|AV

4400 Verb. aLL                            595,00
@ 6080 Aufw. für Waren                                                       500,00
@ 2600 Vorsteuer                                                                     95,00


Erklärungen:
  • Durch die Rücksendung (der HW) nimmt der ursprl. gebuchte Bruttowert der Eingangsrechnung um den Bruttowert der Rücksendung ab (595,00 €).
    Daher erfolgt eine Sollbuchung auf das Konto 4400 Verb. aLL.
  • Auch der ursprl. gebuchte Warenwert (für HW) nimmt ab - um den Nettowert der Rücksendung.
    Es erfolgt eine Habenbuchung auf dem Konto 6080 Aufw. für HW (500,00 €).
  • Da sich durch die Rücksendung die ursprüngliche Berechnungsgrundlage für die Umsatzsteuer (um 500,00 €) gemindert hat, muss auch die ursprl. ausgewiesene Vorsteuer um den darauf entfallenen Anteil (95,00 €) korrigiert werden.
    Es erfolgt eine Habenbuchung auf dem Konto 2600 Vorsteuer.

Die Rücksendung von Werkstoffen (nicht HW!) wird auf gleiche Weise gebucht.

Bsp.:
Rücksendung nicht bestellter Rohstoffe an den Lieferer.

4400 Verb. aLL             2499,00
@ 6000 Aufw. für RS                                                          2100,00
@ 2600 Vorsteuer                                                                  399,00


Nachträgliche Preisänderungen bei Eingangsrechnungen (S. 177)

Neben den Preisänderungen, die sofort bei der Rechnungserteilung berücksichtigt werden, gibt es im Einkauf aus Preisänderungen, die nach der Buchung einer Eingangsrechnung auftreten.

Nachträglich gewährte Preisnachlässe:
  • Preisnachlässe des Lieferers aufgrund unserer Reklamationen (Mängelrüge)
  • Gewährung eines Umsatzbonus' durch den Lieferer (Liefererboni)
  • Inanspruchnahme von Skonto bei der Zahlung (Liefererskonti)
Gewährt uns der Lieferer nachträglich einen Preisnachlass, so mindert das die bereits gebuchten Werkstoffaufwendungen/Aufwendungen für Waren.
Meistens werden die Preisnachlässe zunächst auf ein Unterkonto des betreffenden Aufwandskonto gebucht (zur Dokumentation).

6002 Nachlässe für Rohstoffe (RS)
6012 Nachlässe für Vorprodukte/Fremdbauteile
6022 Nachlässe für Hilfsstoffe
6032 Nachlässe für Betriebsstoffe
6082 Nachlässe für Waren


1. Buchung einer Lieferergutschrift wegen Mängelrüge

Gewährt uns der Lieferer aufgrund unserer Mängelrüge nachträglich einen Preisnachlass, so mindert dies die bereits gebuchten Werkstoffaufwendungen/Aufwendungen für Waren (Aufwand), die Höhe der Vorsteuer und die Verbindlichkeiten.

Ausgang:
Folgende Eingangsrechnung wurde bereits gebucht: Warenwert 1200,00 € zzgl. 19 % USt.

Problem:
Aufgrund unserer Reklamation erhalten wir vom Lieferer eine Gutschrift über 300,00 € zzgl. 19 USt.

Lösung:
Schema: V|NV
Wir erhalten eine Gutschrift aufgrund unserer Reklamation in Höhe von 300,00 € zzgl. 19 % USt.
4400 Verb. aLL                        357,00
@ 6082 Nachlässe                                                                 300,00
@ 2600 Vorsteuer                                                                    57,00

Abschluss des Unterkontos
6082 Nachlässe                        300,00
@ 6080 Aufw. für Waren                                                       300,00


Erklärung:
Wir haben einen Abgang auf dem Konto (Passivkonto) 4400 Verbindlichkeiten aLL zu verzeichnen.
Umgekehrt wird aber die Gutschrift auf dem Unterkonto 6082 erfasst und eine Korrektur auf dem Konto 2600 Vorsteuer vorgenommen.

Das Konto 6082 Nachlässe ist ein Unterkonto des Kontos 6080 Aufwendungen für Waren (HW) und wird über dieses abgeschlossen.


2. Buchung von Liefererboni

Um treue Kunden zu belohnen, gewähren Lieferer beim Erreichen einer bestimmten Umsatzhöhe gerne Umsatzrückvergütungen.
Dieser nachträgliche Preisnachlass wird Umsatzbonus oder nur Bonus genannt.
Ein Bonus ist damit ein Mengen- oder Treuerabatt.
Die uns von Lieferern gewährten Boni mindern nachträglich die Werkstoffaufwendungen/Aufwendungen für Waren. Sie werden ebenfalls auf dem Konto Nachlässe gebucht.
Durch die nachträgliche Preisminderung muss auch die erfasste Vorsteuer korrigiert werden.

Bsp.:
Schema: V|NV
Der Rohstoff-Lieferer gewährt uns einen Umsatzbonus in Form einer Gutschrift.
Umsatzrückvergütung (= Bonus): 700,00 €
+ 19 % USt                                 : 133,00 €
Ergebnis                                      : 833,00 €

4400 Verb. aLL                              833,00
@ 6002 Nachlässe                                                                   700,00
@ 2600 Vorsteuer                                                                    133,00

Gutschriften des Lieferers aufgrund einer Mängelrüge oder Umsatzboni des Lieferers werden auf dem Unterkonto Nachlässe des betreffenden Aufwandskontos auf der Habenseite gebucht.
(Beide Fälle führen zum gleichen Buchungssatz.)


Aufwendungen für bezogene Leistungen (S. 181)

Die Kontengruppe 61 "Aufwendungen für bezogene Leistungen" erfasst die Fremdbeiträge zum betrieblichen Leistungsprozess.

6100 Fremdleitungen für Erzeugnisse und andere Umsatzleistungen
6140 Frachten und Fremdlager
6150 Vertriebsprovision
6160 Fremdinstandhaltung
-
6170 Sonstige Aufwendungen für bezogene Leistungen (z. B. Reinigung, Abfall)

Beispiele:
Schema: F(/V)V|V
Unser Konstruktionsbüro schickt und für Entwicklungsarbeiten eine Rechnung über 14.700,00 € netto.
6100 Fremdleistungen                  14.700,00
         für Erzeugnisse und andere Umsatzleistungen
2600 Vorsteuer                               2.793,00
@ 4400 Verb. aLL                                                                17.493,00

Wir begleichen eine Rechnung unseres Spediteurs durch Banküberweisung für Fahrten im Monat April über 1380,00 € (netto).
6140 Frachten und Fremdlager     1.380,00
2600 Vorsteuer                                 262,20
@ 2800 Bank                                                                          1.642,20

Wir zahlen Vertriebsprovision (6150) über 460,00 € bar.
6150 Vertriebsprovision                  460,00
2600 Vorsteuer                                  87,40
@ 2880 Kasse                                                                           547,40

Banküberweisung für eine Reparatur am Geschäftshausdach über 7.500,00 € netto.
6160 Fremdinstandhaltung           7.500,00
2600 Vorsteuer                              1.425,00
@ 2800 Bank                                                                          8.925,00


Absatzwirtschaft




ZAHLUNGSVERKEHR/FINANZWIRTSCHAFT
(Waltermann/Speth: S. 225; Hermsen: S. 197)

Buchung von Zahlungseingängen und Zahlungsausgängen
(S. 225)

Im Laufe des Buchführungslehrgangs haben wir das Buchen von Zahlungseingängen und Zahlungsausgängen kennengelernt.

(siehe Erklärvideos!)

Lieferer- und Kundenskonti als besondere Buchungsfälle im Zahlungsverkehr (S. 228)

Skonto wird als Anreiz für schnelle Zahlung gewährt.
Die Skontogewährung ist vom Zeitpunkt der Zahlung abhängig.

Der Schuldner kann aufgrund der Zahlungsbedingungen selbst entscheiden, ob er innerhalb der Skontofrist zahlen möchte.
Die Inanspruchnahme verschafft ihm die Möglichkeit einer nachträglichen Preisminderung.


Liefererskonti (S. 228)
[Lieferer = Lieferant = Liefer-]

Werden Lieferrechnungen unter Skontoabzug gezahlt, ist der Skonto auf dem Unterkonto Nachlässe zu erfassen (das dem jeweiligen Werkstoffaufwands-/Warenaufwandskonto zugeordnet ist).

- Lieferrechnungen für Rohstoffeinkäufe: 6002
- Lieferrechnungen für Einkäufe von Waren: 6082

Bsp. 1:
Wir bezahlen eine bereits gebuchte Lieferrechnung für RS über 5950,00 € (brutto) unter Abzug von 2 % Skonto (- 119,00 €).
Schema: V|BNV / V|NVB

Zahlung der Eingangsrechnung für RS mit Skontoabzug:

4400 Verb. aLL                        5950,00
@ 2800 Bank                                                                        5831,00
@ 6002 Nachlässe RS                                                            100,00
@ 2600 Vorsteuer                                                                     19,00

Abschluss Bsp. 1:
6002 Nachlässe                               100,00
@ 6000 Aufwand für RS                                                       100,00


Zur Berechnung der Steuerberichtigung:
Der Skontoabzug in Höhe von 119,00 € stellt eine nachträgliche Preisminderung dar, die eine Korrektur der ursprl. gebuchten Vorsteuer nach sich ziehen muss.
(Da der Skontobetrag vom Bruttowert der Eingangsrechnung berechnet wird, ist der Korrekturbetrag in diesem Skontobetrag enthalten.)

119 % => 119,00 €
 19 % => x €
x = (119*19)/119 = 19,00 €

Hinweis:
Möchte man die Anschaffungskosten berechnen, so gilt...
Anschaffungspreis (z. B. RS) - Lieferantenskonto (netto) = Anschaffungskosten

Bsp.2:
Wir bezahlen eine bereits gebuchte Lieferantenrechnung für Waren über 3.570,00 € (brutto) unter Abzug von 2 % Skonto durch Banküberweisung.
[Skonto (brutto): 71,40 €]

4400 Verbindlichkeiten                 3.570,00 €
@ 6082 Nachlässe Handelswaren (HW)                                   60,00
@ 2600 Vorsteuer                                                                      11,40
@ 2800 Bank                                                                         3498,60               

Abschluss Bsp. 2:
6082 Nachlässe HW                          60,00 €
@ 6080 Aufwand für HW                                                          60,00
     
[Bank kann auch nach den Verbindlichkeiten aufgeführt werden.]


Kundenskonti
(S. 230)

Zahlt der Kunde unter Skontoabzug, muss der Skonto auf dem Unterkonto Erlösberichtigungen des jeweiligen Umsatzerlöskontos erfasst werden.
  • 5001 Erlösberichtigungen für (Umsatzerlöse für) eigene Erzeugnisse 
  • 5101 Erlösberichtigungen für (Umsatzerlöse für) Waren
In beiden Fällen werden die Ausgangsrechnungen mit Skontoabzug gezahlt!

Schema: (B)EU|F
Bank + Erlösberichtigungen + Umsatzsteuer @ Forderungen aLL

Beispiel 1:
Ein Kunde bezahlt eine bereits gebuchte Rechnung für Fertigerzeugnisse in Höhe von 11.900,00 € (brutto) unter Abzug von 2 % Skonto durch Banküberweisung.
[Skonto (brutto): 238,00 €]

2800 Bank                                     11.662,00
5001 Erlösberichtigungen                  200,00
4800 Umsatzsteuer                              38,00
2400 Forderungen aLL                                                          11.900,00

Abschluss Bsp. 1:
5000 Umsatzerlöse für eE                  200,00
@ 5001 Erlösberichtigung                                                         200,00

Hinweis: Es gilt...
Umsatzerlöse - Kundenskonti = tatsächliches Entgelt




PERSONALWIRTSCHAFT
(Hermsen: S. 229; Waltermann/Speth: S. 265)

Personalkosten ist der Oberbegriff für sämtliche das Personal betreffende Aufwendungen. Löhne sind das Arbeitsentgelt von Arbeitern, Gehälter



ANLAGENWIRTSCHAFT
(Waltermann/Speth: S. 285; Hermsen: S. 246 ff, Zus.fass S. 256)


Beschaffungs von Anlagen

Zum Anlagevermögen zählen Vermögensposten, die dem Unternehmen langfristig zur Verfügung stehen.
Sie werden nur allmählich verbraucht (z. B. Gebäude, Büromaschinen, Fuhrpark). Beim Erwerb werden sie mit ihren Anschaffungskosten erfasst.

Schema: Berechnung der Anschaffungskosten

  Anschaffungspreis (Nettopreis!)
- Anschaffungspreisminderungen (Rabatte, Skonti, Boni,...)
+ Anschaffungsnebenkosten (Transport, Montage, Provisionen, Notariat/Gericht/Register)
= Anschaffungskosten

Finanzierungskosten gehören nicht zu den Anschaffungskosten (Kreditzinsen, Diskont, Gebühren).

Buchhalterisch ist die Anschaffung eines Anlagegutes ein erfolgsunwirksamer Vorgang.
Es finden nur ein Aktivtausch oder eine Aktiv-Passiv-Mehrung statt.

Merke:
  • Beim Erwerb werden Anlagegüter mit den Anschaffungskosten bewertet.
  • Anschaffungskosten = Anschaffungspreis (netto) - Nachlässe + Nebenkosten
  • Spätere Nachlässe werden unmittelbar auf dem entsprechenden Anlagekonto gebucht.
  • + Korrektur der Vorsteuer!
  • Finanzierungskosten/Folgekosten sind keine Anschaffungskosten
  • Gebühren einer Behörde unterliegen nicht der Umsatzsteuer

Wertminderungen des Anlagevermögens

Anlagegüter werden langfristig genutzt (Gebäude, Maschine, Lkw,...).
Durch den täglichen Gebrauch verlieren diese abnutzbaren Güter an Wert.
[Genaugenommen nicht nur dadurch.]
Auf dem Schlussbilanzkonto ist ein bestimmter Betrag als Wertminderung (von Anschaffungskosten) abzuschreiben.
Durch diese Abschreibung werden die Anschaffungskosten auf die Jahre der Nutzung (Nutzungsdauer; ND) als Aufwand verteilt (linear oder degressiv oder beides).

Für die Abschreibung und ihre Höhe gibt es folgende Gründe:
  • Gebrauch
  • natürlicher Verschleiß
  • technischer Fortschritt
  • (wirtschaftliche Überholung)
Infolge der Abschreibung vermindern sich die Anschaffungskosten jährlich um die entsprechende Wertminderung!
Der Buchwert verringert sich von Jahr zu Jahr.

Buchwert = Anschaffungskosten - Abschreibung


1. Berechnung nach der linearen Methode

Bei der linearen Abschriebung wird ein jährlich gleichbleibender Betrag von den Anschaffungskosten (des Anlagegutes) abgeschrieben.
Somit werden die gesamten Anschaffungskosten gleichmäßig auf die Nutzungsdauer verteilt.
Nach Ablauf der ND ist der Buchwert gleich null (bei weiter fahrtüchtigen Autos wird z. T. symbolisch 1 € berechnet).

Bei der linearen Abschreibung geht man davon aus, dass sich das Wirtschaftsgut gleichmäßig abnutzt.

Vorteile:
  • einfache (und einmalige) Berechnung des Abschreibungsbetrags
  • gute Vergleichbarkeit der aufeinanderfolgenden Erfolgsrechnungen
  • gleichmäßige Aufwandsbelastung
  • es bleibt im Normalfall kein Restwert (Vor- oder Nachteil?)

2. Berechnung nach der degressiven Methode (momentan steuerrechtlich nicht erlaubt!)

Bei der degressiven Abschreibung wird die Abschreibung durch einen gleichbleibenden Prozentsatz auf den jeweiligen Buchwert (Restbuchwert) ermittelt.
Buchwert und Abschreibungsbeträge werden von Jahr zu Jahr geringer.

Vorteile:
  • Die Abschreibungsbeiträge/der Wertverlust sind in den ersten Nutzungsjahren deutlich höher als in den Folgejahren (insgesamt und im Vgl. mit linearer Abschreibung).
    Die Abschreibungsbeiträge gleichen den Anfangs höheren Wertverlust aus.
  • Das Risiko durch den technischen Fortschritt wird besser ausgeglichen.
  • Durch die Addition von jährlich abnehmenden Abschreibungsbeträgen und zunehmenden Reparaturaufwendungen wird die Gesamtbelastung der KR halbwegs ausgeglichen.
Problematisch bei der degressiven Abschreibung ist der verbleibende Restwert.
Er wird entweder im letzten Jahr vollständig abgeschrieben (gesamter Wert) oder man wechselt zur linearen Abschreibung.


3. Berechnung nach erbrachten Leistungseinheiten (LE)

Bei beweglichen Wirtschaftsgütern kann (manchmal) die Abschreibung auch aufgrund der im Geschäftsjahr erbrachten Leistungseinheiten (Stückzahl, Maschinenlaufstunden, gefahrene Kilometer) berechnet werden.

Dafür müssen aber der Umfang der insgesamt möglichen Leistungseinheiten (LE) geschätzt werden können und die auf den Abschreibungszeitraum entfallenen Leistungseinheiten nachgewiesen werden können.


Beginn: Die Abschreibung beginnt mit der Anschaffung des Anlagegutes.
Bei einer Anschaffung im Laufe des Geschäftsjahres kann die Abschreibung in diesem Jahr nur zeitanteilig verrechnet werden. Sie erfolgt monatsgenau einschließlich des Monats der Anschaffung.

Die Höhe der Abschreibung hängt von der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ab.
Laut § 253 III HGB sind abnutzbare Anlagegüter planmäßig abzuschreiben.
Bei einer geringeren betriebsgewöhnlichen ND fällt der Abschreibungsbetrag höher aus (und umgekehrt).
Ein hoher Abschreibungsaufwand verringert den ausgewiesenen Gewinn.

Die Höhe des ausgewiesenen Gewinns beeinflusst auch die Steuerzahlung des Unternehmens.
Deshalb hat das Bundesministerium der Finanzen eine AfA-Tabelle herausgegeben (Abschreibung = Absetzung für Abnutzung [Steuerrecht]).
Die ND der AfA-Tabelle ist eine Richtgröße. In der Handelsbilanz kann hiervon abgewichen werden.
 
Beispiele:
  • Laptop: 3 Jahre
  • Pkw: 6 Jahre
  • Lkw: 9 Jahre
  • Frankiermaschine: 8 Jahre
  • Kühlhallen: 20 Jahre [man denke an den Rocky-Film und das Boxen gegen Schweinehälften!]
  • Laderampen: 25 Jahre
Buchung: Eine Wertminderung des Anlagevermögens stellt einen betrieblichen Aufwand dar.
Er wird auf dem Konto 6520 Abschreibungen auf Sachanlagen (im Soll) erfasst.
Die Gegenbuchung erfolgt direkt auf dem entsprechenden Anlagekonto (im Haben).

Buchung der Abschreibung:
6520 Abschreibungen auf Sachanlagen                                    7.000,00
@ 0860 Büromaschinen                                                                                          7.000,00

Buchungen beim Abschluss:
8010 SBK                                                                           14.000,00
@ 0860 Büromaschinen                                                                                         14.000,00

8020 GuV                                                                             7.000,00
@ 6520 Abschreibungen auf Sachanlagen                                                              7.000,00

Merke:
  • Abschreibungen sind ein betrieblicher Aufwand und mindern den Gewinn.
  • Buchungssatz: Abschreibungen auf Sachanlagen an Anlagekonto.
  • Buchwert/Restwert: Anschaffungskosten - Abschreibung

Bewertung des Sach- und Finanzanlagevermögens

§ 253 I HGB stellt den einzelnen Bewertungsvorschriften eine allgemeine Bewertungsregel für alle Vermögensgegenstände voran:
  • Vermögensgegenstände sind höchstens mit ihren Anschaffungs-/Herstellungskosten (AHK) - vermindert um Abschreibungen - anzusetzen.
  • Die Anschaffungs-/Herstellungskosten (AHK) stellen somit die Höchstgrenze (Bewertungsobergrenze) dar.
    Diese darf auch dann nicht überschritten werden, wenn die Wiederbeschaffungskosten über den Anschaffungskosten liegen (Anschaffungskostenprinzip).
Beim abnutzbaren Anlagevermögen ist die Nutzung zeitlich begrenzt (Betriebsgebäude, Maschinen, Fuhrpark, BGA).

1. Bilanzwerte auf der Grundlage planmäßiger Abschreibung.
  • Grundsätzlich sind die abnutzbaren Anlagegüter planmäßig (linear) nach ihrer betriebsgewöhnlichen ND abzuschreiben (§ 253 III S. 1 u. S. 2 HGB).
  • Zum Bilanzstichtag sind die Anlagegüter mit den fortgeführten Anschaffungskosten anzusetzen.
Als Abschreibungsverfahren sind sowohl zeitbezogene (linear oder degressiv) als auch leistungsbezogene Abschreibungen (nach Leistungseinheiten; LE) zulässig.

2. Bilanzwerte auf der Grundlage außerplanmäßiger Abschreibung.

Außerplanmäßige Abschreibung bei vorübergehender Wertminderung:
  • Beim abnutzbaren Anlagevermögen kann eine außerplanmäßige Abschreibung bei einer vorübergehenden Wertminderung nicht vorgenommenwerden.
    Beispiel: Der Marktpreis eines Pkws ist zu einem best. Zeitpunkt besonders niedrig. (Egal!)
  • Dagegen können bei Finanzanlagen außerplanmäßige Abschreibungen bei einer vorübergehenden Wertminderung vorgenommen werden (§ 253 III S. 6 HGB).
    Es handelt sich um ein Bewertungswahlrecht.
    Bsp.: Aktien können mit den Anschaffungskosten bilanziert werden oder (Bewertungswahlrecht!) nach Vornahme einer außerplanmäßigen Abschreibung mit einem entsprechenden Wert (Aktienwert am Bilanzstichtag).
    [Begriff: Nennwert einer Aktie, z. B. 1,00 €]
Vorübergehende Wertminderung beim Anlagevermögen nach § 253 III, S. 6 HGB:
  • Wahlrecht für außerplanmäßige Abschreibung bei vorübergehender Wertminderung bei Finanzanlagen.
  • Verbot für außerplanmäßige Abschreibung bei vorübergehender Wertminderung beim sonstigen Anlagevermögen.
Außerplanmäßige Abschreibung bei voraussichtlich dauernder Wertminderung:
  • Eine außerplanmäßige Abschreibung muss nach § 253 III, S. 5. HGB vorgenommen werden, wenn es sich um eine voraussichtlich dauernde Wertminderung handelt (strenges Niederstwertprinzip).
Voraussichtlich dauernde Wertminderung beim Anlagevermögen nach § 253, S. 5 HGB:
  • Es existiert die Pflicht zur außerplanmäßigen Abschreibung vei voraussichtlich dauernder Wertminderung.


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Anlagegüter (z. B. Gebäude, Maschinen, Kraftfahrzeuge, BGA) stehen dem Unternehmen längerfristig zur Verfügung. Ihre Nutzungsdauer (ND) ist jedoch zeitlich begrenzt. Ihr Wert nimmt ab.

Ursachen der Wertminderung:
  • technischer Verschleiß (Gebrauch)
  • natürlicher Verschleiß (Verwitterung)
  • technischer Fortschritt (neues Produkt)
Der buchhalterische Vorgang, Wertminderungen der Anlagegüter zu erfassen, wird Abschreibung genannt. Das Einkommensteuergesetz (EStG) spricht von "Absetzung für Abnutzung" (AfA)

Wirtschaftsgüter, deren betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer mehr als 1 Jahr beträgt, unterliegen nach § 7 Abs. 1 Satz 1 EStG der Abschreibung.

Buchungsmäßig werden die Wertminderungen der Anlagegüter auf dem Aufwandskonto 6520 Abschreibungen auf Sachanlagen erfasst.

Bsp.: Ein Lkw im Wert von 100.000,00 € (Fuhrpark) soll mit 20.000,00 € (Jahr) abgeschrieben werden.

Buchungssatz
6520 Abschreibungen auf Sachanlagen        20.000,00
@ 0840 Fuhrpark                                                                      20.000,00

Abschlussbuchungssatz des Abschreibungskonto
8020 Gewinn- und Verlustkonto                    20.000,00
@ 6520 Abschreibungen auf Sachanlagen                                20.000,00

Abschlussbuchungssatz des Fuhrparkkontos
8010 Schlussbilanzkonto                                80.000,00
@ 0840 Fuhrpark                                                                       80.000,00


Abschreibungsmethoden

Bei der linearen Abschreibungsmethode wird mit gleichbleibenden Beträgen von den Anschaffungs-/Herstellungskosten abgeschrieben.

Abschreibungsprozentsatz = 100 %/Nutzungsdauer
Abschreibungsbetrag = Anschaffungswert/Nutzungsdauer

Bemerkung: Falls ein Pkw/Lkw etc. nach dem Nullwert weiterhin betrieblich genutzt wird, wird er mit 1,00 Erinnerungswert in den Büchern weitergeführt (vom Abschreibungsbetrag 1,00 € abziehen!).

Betriebswirtschaftlich empfehlenswert ist die lineare Abschreibungsmethode bei gleichmäßiger Wertminderung des Anlagegutes während der einzelnen Nutzungsjahre.

Abschreibungen stellen einen betrieblichen Aufwand dar und schmälern den steuerpflichtigen Gewinn.
Die Höhe der Abschreibungen muss daher in einem von der Finanzverwaltung anerkannten Rahmen liegen.

Das Bundesministerium der Finanzen hat AfA-Tabellen herausgegeben. In diesen sind für die ND der einzelnen Wirtschaftsgüter Erfahrungswerte (als Richtgrößen) angegeben.
Bsp.: Anlagegut "Vermessungsgeräte" - Nutzungsdauer in Jahren "8" - linearer AfA-Satz "12,5"

In begründeten Fällen kann von den Richtgrößen der AfA-Tabellen abgewichen werden. Die Abschreibungen bemessen sich dann an der "betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer" (Berücksichtigung der betriebsspezifischen Beanspruchung).



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1. Wertminderungen der Anlagegüter werden durch Abschreibungen buchhalterisch erfasst.
2. Abschreibungen werden als Aufwendungen im Soll des Aufwandskonto "Abschreibungen" gebucht
   und als Bestandsminderung im Haben der Anlagekonten.
3. Abschreibungsmethoden:
  • lineare Abschreibung: mit gleichbleibenden Beträgen vom Anschaffungs- oder Herstellungswert
  • degressive Abschreibung: mit fallenden Beträgen vom Buchwert
    (derzeit nicht erlaubt! 2023)
4. Bei der Leistungsabschreibung ergibt sich der Abschreibungsbetrag aus der jährlichen Leistung gemessen an der voraussichtlichen Gesamtleistung.

5. Bleibt das Anlagegut nach seiner vollständigen buchmäßigen Abschreibung weiterhin Bestandteil des Betriebsvermögens, so muss es mit 1,00 € Erinnerungswert auf dem jeweiligen Anlagekonto weitergeführt werden.

6. Anlagegüter, deren Zugang oder Abgang während des Wirtschaftsjahres erfolgt, sind im Zugangs- bzw. Abgangsjahr zeitanteilig abzuschreiben.

7. Jedes Anlagegut wird einzeln in einer Anlagekartei/-datei geführt (und abgeschrieben).
   Die Anlagekonten des Hauptbuches ergeben sich aus diesen Anlagekarteien/-dateien.


GERINGWERTIGE WIRTSCHAFTSGÜTER (Hermsen: S. 264)

Abschreibungsmöglichkeiten für abnutzbare bewegliche Anlagegüter
mit Anschaffungskosten (AK)/Herstellungskosten (HK) bis 1.000,00 €.

Anlagegut (AG) selbständig nutzbar?

Nein: Aktivierung und Regelabschreibung.
(Wirtschaftsgüter mit > 1 Jahr ND unterliegen der Abschreibung; EStG).

Ja: Geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG)

Grundsatz: Aktivierung und Regelabschreibung

Abweichungen vom Grundsatz möglich:
  • AK/HK bis 250,00 €: Sofortaufwand - wirtschaftsgutbezogenes indiv. Wahlrecht zur Regelabschreibung
  • AK/HK ab 250,01 - 800,00 €: Sofortabschreibung - wirtschaftsgutbezogenes indiv. Wahlrecht zur Regelabschreibung
  • AK/HK ab 250,01 - 1.000,00 €: Poolabschreibung - wirtschaftsjahrbezogenes Wahlrecht (einheitliche Wahl für alle Wirtschaftsgüter dieser Kategorie)
1. Selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs-/Herstellungskosten 250,00 € (netto!) nicht übersteigen, können im Anschaffungs-/Herstellungsjahr alternativ zur Regelabschreibung sofort als Betriebsausgaben (Sofortaufwand) erfasst werden.
Das Wahlrecht Sofortaufwand/Regelabschreibung kann für jedes Wirtschaftsgut individuell ausgeübt werden (wirtschaftsgutbezogen).

2. Selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs-/Herstellungskosten zwischen (einschließlich) 250,01 € und 800,00 € (je netto!) können (wirtschaftsgutbezogenes individuelles Wahlrecht zur Regelabschreibung) im Anschaffungs-/Herstellungsjahr vollständig abgeschrieben werden (Sofortabschreibung).
In diesem Fall unterliegen die Wirtschaftsgüter, die den Wert von 800,00 € (netto) überschreiten, der Regelabschreibung.

3. Selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs-/Herstellungskosten zwischen (einschl.) 250,01 € und 1000,00 € (je netto!), können (Wahlrecht) in einem Jahressammelposten zusammengefasst und gemeinsam über 5 Jahre mit je 20 % linear abgeschrieben werden (Poolabschreibung).
Die Wahlentscheidung für die Poolabschreibung muss für alle in einem Wirtschaftsjahr angeschafften, hergestellten oder eingelegten Wirtschaftsgüter dieser Kategorie (genannte AK/HK) einheitlich getroffen werden (wirtschaftsbezogenes Wahlrecht).