Fachbereiche: Geschichte (Politik, Sowi, Philosophie) - Sprachen - Wirtschaft, Recht - Biologie (Chemie) - Technik (Physik) und Blödsinn.
Dieser Universal-Blog ist aus einer Seite für Geschichte, Politik (und Realienkunde) hervorgegangen, die sich dann in Richtung Humanwissenschaften weiterentwickelt hat.
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Sonntag, 9. Juli 2023

WIRTSCHAFT/RECHNUNGSWESEN: II. DIE FUNKTIONEN EINES BETRIEBES IN DER PRAXIS DER BUCHFÜHRUNG (im Aufbau!)

Wirtschaft


QUELLEN:

Hermsen, Jürgen: Rechnungswesen der Industrie - IRK
Waltermann, Aloys/Hermann Speth (m. Günter Hempel): Rechnungswesen für kaufm. Berufe

INHALT:
  • Beschaffungs- und Absatzwirtschaft
  • Zahlungsverkehr/Finanzwirtschaft
  • Personalwirtschaft
  • Anlagenwirtschaft
  • GWG

Wichtig:
  • die Begriffe Waren und Handelswaren (= HW) werden synonym gebraucht
  • Aufwendungen und Aufwand ebenso

BESCHAFFUNGS- UND ABSATZWIRTSCHAFT
(Waltermann/Speth: S. 171; Hermsen: S. 151)

Beschaffungswirtschaft (S. 171)

Besonderheiten in der Beschaffung bei Werkstoffen und Waren
(S. 171)

1. Buchhalterische Behandlung von Sofortnachlässen

Nachlässe
, die sofort bei Rechnungsstellung gewährt werden, vermindern den Anschaffungspreis.
Sie erscheinen nicht in der Buchführung!
(Gebucht wird der verminderte Einkaufspreis.)

Bsp.:
Wareneinkauf auf Ziel mit 10 % Mengenrabatt: 2000,00 €
Schema: "AV|V"

6080 Aufwendungen für Waren    1800,00
2600 Vorsteuer                                342,00
@ 4400 Verb. aLL                                                                   2142,00

Kauf von Rohstoffen auf Ziel mit 20 % Sonderrabatt: 1400,00 € (- 280,00 €)

6000 Aufwendungen für RS         1120,00
2600 Vorsteuer                                212,80
@ 4400 Verb. aLL                                                                   1332,80

Merke:
Sofortnachlässe, die der Lieferer (Lieferant) gewährt, werden nicht gebucht!
Sie sind also nicht Bestandteil der zu buchenden Anschaffungskosten


2. Buchung von Bezugskosten

Die Bezugskosten, die dem Käufer zusätzlich in Rechnung gestellt werden, sind Bestandteil der Anschaffungskosten. Sie werden aber meist nicht direkt auf dem jeweiligen Werkstoffaufwandskonto/Warenaufwandskonto gebucht!
Um die Bezugskosten für die Kalkulation leichter erfassen zu können, werden sie zunächst auf einem gesonderten Konto erfasst (Trennung von reinem Warenwert und Nebenkosten).

Im IKR gibt es für jedes Werkstoffaufwandskonto und das Kto. Aufwendungen für Waren ein gesondertes Bezugskostenkonto!

6001 Bezugskosten für Rohstoffe (RS)
6011 Bezugskosten für Vorprodukte/FBT
6021 Bezugskosten für Hilfsstoffe
6031 Bezugskosten für Betriebsstoffe
6081 Bezugskosten für Waren

Bsp. 1:
Wareneinkauf auf Ziel (netto) 1500,00 € + Verpackung 50,00 € + Fracht 150,00 €
Schema: ABV|V

6080 Aufwendungen für Waren      1500,00
6081 Bezugskosten                           200,00
2600 Vorsteuer                                  323,00
@ 4400 Verb. aLL                                                               2023,00

Bsp. 2:
Kauf von Vorprodukten auf Ziel (netto) 850,00 € + Verpackung 40,00 € + Fracht 70,00 €
Schema: ABV|V

6010 Aufwendungen für Vorprodukte 850,00
6011 Bezugskosten                              110,00
2600 Vorsteuer                                     182,00
@ 4400 Verb. aLL                                                                1142,40

Abschluss der Beispiele:
Abschluss der verschiedenen Bezugskostenkonten über das jeweilige Hauptkonto.

6080 Aufwand für Waren                   200,00
@ 6081 Bezugskosten                                                          200,00
6010 Aufwand für Vorprodukte          110,00
@ 6011 Bezugskosten                                                           110,00

Merke:
Das Konto Bezugskosten stellt ein Unterkonto des jeweiligen Werkstoffaufwandskontos bzw. des Kontos Aufwendungen für Waren dar.
Das Konto Bezugskosten wird über das geweilige Hauptkonto abgeschlossen.


3. Rückgabe von Verpackungsmaterial ("Leihverpackung")

Durch die Rückgabe von Verpackungsmaterial, das uns zunächst in Rechnung gestellt worden ist (z. B. Container, Fässer, Kisten), nehmen unsere zuvor gebuchten Bezugskosten wieder ab.
Gleichzeitig wird die Vorsteuer entsprechend vermindert.
Außerdem nehmen durch die Rücksendung unsere Verbindlichkeiten gegenüber dem Lieferer ab.


Bsp.:
Wir senden die Verpackung einer Hilfsstoffsendung zurück: 180,00 € zzgl. 19 % USt.
Schema: V|BV

4400 Verb. aLL                            214,20
@ 6021 Bezugskosten HS                                                      180,00
@ 2600 Vorsteuer                                                                     34,20


Warenrücksendungen an den Lieferer (S. 175)

Bsp./Ausgang:
Folgende Eingangsrechnung für einen Einkauf von Handelswaren auf Ziel wurde bereits bei uns gebucht.

Warenwert:            15000,00 €
+ 19 % USt:            2850,00 €
Rechnungsbetrag: 17850,00 €

Problemfall:
Von der Warenrechnung senden wir Ware an den Lieferer zurück (Falschlieferung).
Warenwert 500,00 € zzgl. 19 % USt (netto).

Lösung:
Von der bereits gebuchten Warenlieferung schicken wir Waren zurück.
Schema: V|AV

4400 Verb. aLL                            595,00
@ 6080 Aufw. für Waren                                                       500,00
@ 2600 Vorsteuer                                                                     95,00


Erklärungen:
  • Durch die Rücksendung (der HW) nimmt der ursprl. gebuchte Bruttowert der Eingangsrechnung um den Bruttowert der Rücksendung ab (595,00 €).
    Daher erfolgt eine Sollbuchung auf das Konto 4400 Verb. aLL.
  • Auch der ursprl. gebuchte Warenwert (für HW) nimmt ab - um den Nettowert der Rücksendung.
    Es erfolgt eine Habenbuchung auf dem Konto 6080 Aufw. für HW (500,00 €).
  • Da sich durch die Rücksendung die ursprüngliche Berechnungsgrundlage für die Umsatzsteuer (um 500,00 €) gemindert hat, muss auch die ursprl. ausgewiesene Vorsteuer um den darauf entfallenen Anteil (95,00 €) korrigiert werden.
    Es erfolgt eine Habenbuchung auf dem Konto 2600 Vorsteuer.

Die Rücksendung von Werkstoffen (nicht HW!) wird auf gleiche Weise gebucht.

Bsp.:
Rücksendung nicht bestellter Rohstoffe an den Lieferer.

4400 Verb. aLL             2499,00
@ 6000 Aufw. für RS                                                          2100,00
@ 2600 Vorsteuer                                                                  399,00


Nachträgliche Preisänderungen bei Eingangsrechnungen (S. 177)

Neben den Preisänderungen, die sofort bei der Rechnungserteilung berücksichtigt werden, gibt es im Einkauf aus Preisänderungen, die nach der Buchung einer Eingangsrechnung auftreten.

Nachträglich gewährte Preisnachlässe:
  • Preisnachlässe des Lieferers aufgrund unserer Reklamationen (Mängelrüge)
  • Gewährung eines Umsatzbonus' durch den Lieferer (Liefererboni)
  • Inanspruchnahme von Skonto bei der Zahlung (Liefererskonti)
Gewährt uns der Lieferer nachträglich einen Preisnachlass, so mindert das die bereits gebuchten Werkstoffaufwendungen/Aufwendungen für Waren.
Meistens werden die Preisnachlässe zunächst auf ein Unterkonto des betreffenden Aufwandskonto gebucht (zur Dokumentation).

6002 Nachlässe für Rohstoffe (RS)
6012 Nachlässe für Vorprodukte/Fremdbauteile
6022 Nachlässe für Hilfsstoffe
6032 Nachlässe für Betriebsstoffe
6082 Nachlässe für Waren


1. Buchung einer Lieferergutschrift wegen Mängelrüge

Gewährt uns der Lieferer aufgrund unserer Mängelrüge nachträglich einen Preisnachlass, so mindert dies die bereits gebuchten Werkstoffaufwendungen/Aufwendungen für Waren (Aufwand), die Höhe der Vorsteuer und die Verbindlichkeiten.

Ausgang:
Folgende Eingangsrechnung wurde bereits gebucht: Warenwert 1200,00 € zzgl. 19 % USt.

Problem:
Aufgrund unserer Reklamation erhalten wir vom Lieferer eine Gutschrift über 300,00 € zzgl. 19 USt.

Lösung:
Schema: V|NV
Wir erhalten eine Gutschrift aufgrund unserer Reklamation in Höhe von 300,00 € zzgl. 19 % USt.
4400 Verb. aLL                        357,00
@ 6082 Nachlässe                                                                 300,00
@ 2600 Vorsteuer                                                                    57,00

Abschluss des Unterkontos
6082 Nachlässe                        300,00
@ 6080 Aufw. für Waren                                                       300,00


Erklärung:
Wir haben einen Abgang auf dem Konto (Passivkonto) 4400 Verbindlichkeiten aLL zu verzeichnen.
Umgekehrt wird aber die Gutschrift auf dem Unterkonto 6082 erfasst und eine Korrektur auf dem Konto 2600 Vorsteuer vorgenommen.

Das Konto 6082 Nachlässe ist ein Unterkonto des Kontos 6080 Aufwendungen für Waren (HW) und wird über dieses abgeschlossen.


2. Buchung von Liefererboni

Um treue Kunden zu belohnen, gewähren Lieferer beim Erreichen einer bestimmten Umsatzhöhe gerne Umsatzrückvergütungen.
Dieser nachträgliche Preisnachlass wird Umsatzbonus oder nur Bonus genannt.
Ein Bonus ist damit ein Mengen- oder Treuerabatt.
Die uns von Lieferern gewährten Boni mindern nachträglich die Werkstoffaufwendungen/Aufwendungen für Waren. Sie werden ebenfalls auf dem Konto Nachlässe gebucht.
Durch die nachträgliche Preisminderung muss auch die erfasste Vorsteuer korrigiert werden.

Bsp.:
Schema: V|NV
Der Rohstoff-Lieferer gewährt uns einen Umsatzbonus in Form einer Gutschrift.
Umsatzrückvergütung (= Bonus): 700,00 €
+ 19 % USt                                 : 133,00 €
Ergebnis                                      : 833,00 €

4400 Verb. aLL                              833,00
@ 6002 Nachlässe                                                                   700,00
@ 2600 Vorsteuer                                                                    133,00

Gutschriften des Lieferers aufgrund einer Mängelrüge oder Umsatzboni des Lieferers werden auf dem Unterkonto Nachlässe des betreffenden Aufwandskontos auf der Habenseite gebucht.
(Beide Fälle führen zum gleichen Buchungssatz.)


Aufwendungen für bezogene Leistungen (S. 181)

Die Kontengruppe 61 "Aufwendungen für bezogene Leistungen" erfasst die Fremdbeiträge zum betrieblichen Leistungsprozess.

6100 Fremdleitungen für Erzeugnisse und andere Umsatzleistungen
6140 Frachten und Fremdlager
6150 Vertriebsprovision
6160 Fremdinstandhaltung
-
6170 Sonstige Aufwendungen für bezogene Leistungen (z. B. Reinigung, Abfall)

Beispiele:
Schema: F(/V)V|V
Unser Konstruktionsbüro schickt und für Entwicklungsarbeiten eine Rechnung über 14.700,00 € netto.
6100 Fremdleistungen                  14.700,00
         für Erzeugnisse und andere Umsatzleistungen
2600 Vorsteuer                               2.793,00
@ 4400 Verb. aLL                                                                17.493,00

Wir begleichen eine Rechnung unseres Spediteurs durch Banküberweisung für Fahrten im Monat April über 1380,00 € (netto).
6140 Frachten und Fremdlager     1.380,00
2600 Vorsteuer                                 262,20
@ 2800 Bank                                                                          1.642,20

Wir zahlen Vertriebsprovision (6150) über 460,00 € bar.
6150 Vertriebsprovision                  460,00
2600 Vorsteuer                                  87,40
@ 2880 Kasse                                                                           547,40

Banküberweisung für eine Reparatur am Geschäftshausdach über 7.500,00 € netto.
6160 Fremdinstandhaltung           7.500,00
2600 Vorsteuer                              1.425,00
@ 2800 Bank                                                                          8.925,00


Absatzwirtschaft




ZAHLUNGSVERKEHR/FINANZWIRTSCHAFT
(Waltermann/Speth: S. 225; Hermsen: S. 197)

Buchung von Zahlungseingängen und Zahlungsausgängen
(S. 225)

Im Laufe des Buchführungslehrgangs haben wir das Buchen von Zahlungseingängen und Zahlungsausgängen kennengelernt.

(siehe Erklärvideos!)

Lieferer- und Kundenskonti als besondere Buchungsfälle im Zahlungsverkehr (S. 228)

Skonto wird als Anreiz für schnelle Zahlung gewährt.
Die Skontogewährung ist vom Zeitpunkt der Zahlung abhängig.

Der Schuldner kann aufgrund der Zahlungsbedingungen selbst entscheiden, ob er innerhalb der Skontofrist zahlen möchte.
Die Inanspruchnahme verschafft ihm die Möglichkeit einer nachträglichen Preisminderung.


Liefererskonti (S. 228)
[Lieferer = Lieferant = Liefer-]

Werden Lieferrechnungen unter Skontoabzug gezahlt, ist der Skonto auf dem Unterkonto Nachlässe zu erfassen (das dem jeweiligen Werkstoffaufwands-/Warenaufwandskonto zugeordnet ist).

- Lieferrechnungen für Rohstoffeinkäufe: 6002
- Lieferrechnungen für Einkäufe von Waren: 6082

Bsp. 1:
Wir bezahlen eine bereits gebuchte Lieferrechnung für RS über 5950,00 € (brutto) unter Abzug von 2 % Skonto (- 119,00 €).
Schema: V|BNV / V|NVB

Zahlung der Eingangsrechnung für RS mit Skontoabzug:

4400 Verb. aLL                        5950,00
@ 2800 Bank                                                                        5831,00
@ 6002 Nachlässe RS                                                            100,00
@ 2600 Vorsteuer                                                                     19,00

Abschluss Bsp. 1:
6002 Nachlässe                               100,00
@ 6000 Aufwand für RS                                                       100,00


Zur Berechnung der Steuerberichtigung:
Der Skontoabzug in Höhe von 119,00 € stellt eine nachträgliche Preisminderung dar, die eine Korrektur der ursprl. gebuchten Vorsteuer nach sich ziehen muss.
(Da der Skontobetrag vom Bruttowert der Eingangsrechnung berechnet wird, ist der Korrekturbetrag in diesem Skontobetrag enthalten.)

119 % => 119,00 €
 19 % => x €
x = (119*19)/119 = 19,00 €

Hinweis:
Möchte man die Anschaffungskosten berechnen, so gilt...
Anschaffungspreis (z. B. RS) - Lieferantenskonto (netto) = Anschaffungskosten

Bsp.2:
Wir bezahlen eine bereits gebuchte Lieferantenrechnung für Waren über 3.570,00 € (brutto) unter Abzug von 2 % Skonto durch Banküberweisung.
[Skonto (brutto): 71,40 €]

4400 Verbindlichkeiten                 3.570,00 €
@ 6082 Nachlässe Handelswaren (HW)                                   60,00
@ 2600 Vorsteuer                                                                      11,40
@ 2800 Bank                                                                         3498,60               

Abschluss Bsp. 2:
6082 Nachlässe HW                          60,00 €
@ 6080 Aufwand für HW                                                          60,00
     
[Bank kann auch nach den Verbindlichkeiten aufgeführt werden.]


Kundenskonti
(S. 230)

Zahlt der Kunde unter Skontoabzug, muss der Skonto auf dem Unterkonto Erlösberichtigungen des jeweiligen Umsatzerlöskontos erfasst werden.
  • 5001 Erlösberichtigungen für (Umsatzerlöse für) eigene Erzeugnisse 
  • 5101 Erlösberichtigungen für (Umsatzerlöse für) Waren
In beiden Fällen werden die Ausgangsrechnungen mit Skontoabzug gezahlt!

Schema: (B)EU|F
Bank + Erlösberichtigungen + Umsatzsteuer @ Forderungen aLL

Beispiel 1:
Ein Kunde bezahlt eine bereits gebuchte Rechnung für Fertigerzeugnisse in Höhe von 11.900,00 € (brutto) unter Abzug von 2 % Skonto durch Banküberweisung.
[Skonto (brutto): 238,00 €]

2800 Bank                                     11.662,00
5001 Erlösberichtigungen                  200,00
4800 Umsatzsteuer                              38,00
2400 Forderungen aLL                                                          11.900,00

Abschluss Bsp. 1:
5000 Umsatzerlöse für eE                  200,00
@ 5001 Erlösberichtigung                                                         200,00

Hinweis: Es gilt...
Umsatzerlöse - Kundenskonti = tatsächliches Entgelt




PERSONALWIRTSCHAFT
(Hermsen: S. 229; Waltermann/Speth: S. 265)

Personalkosten ist der Oberbegriff für sämtliche das Personal betreffende Aufwendungen. Löhne sind das Arbeitsentgelt von Arbeitern, Gehälter



ANLAGENWIRTSCHAFT
(Waltermann/Speth: S. 285; Hermsen: S. 246 ff, Zus.fass S. 256)


Beschaffungs von Anlagen

Zum Anlagevermögen zählen Vermögensposten, die dem Unternehmen langfristig zur Verfügung stehen.
Sie werden nur allmählich verbraucht (z. B. Gebäude, Büromaschinen, Fuhrpark). Beim Erwerb werden sie mit ihren Anschaffungskosten erfasst.

Schema: Berechnung der Anschaffungskosten

  Anschaffungspreis (Nettopreis!)
- Anschaffungspreisminderungen (Rabatte, Skonti, Boni,...)
+ Anschaffungsnebenkosten (Transport, Montage, Provisionen, Notariat/Gericht/Register)
= Anschaffungskosten

Finanzierungskosten gehören nicht zu den Anschaffungskosten (Kreditzinsen, Diskont, Gebühren).

Buchhalterisch ist die Anschaffung eines Anlagegutes ein erfolgsunwirksamer Vorgang.
Es finden nur ein Aktivtausch oder eine Aktiv-Passiv-Mehrung statt.

Merke:
  • Beim Erwerb werden Anlagegüter mit den Anschaffungskosten bewertet.
  • Anschaffungskosten = Anschaffungspreis (netto) - Nachlässe + Nebenkosten
  • Spätere Nachlässe werden unmittelbar auf dem entsprechenden Anlagekonto gebucht.
  • + Korrektur der Vorsteuer!
  • Finanzierungskosten/Folgekosten sind keine Anschaffungskosten
  • Gebühren einer Behörde unterliegen nicht der Umsatzsteuer

Wertminderungen des Anlagevermögens

Anlagegüter werden langfristig genutzt (Gebäude, Maschine, Lkw,...).
Durch den täglichen Gebrauch verlieren diese abnutzbaren Güter an Wert.
[Genaugenommen nicht nur dadurch.]
Auf dem Schlussbilanzkonto ist ein bestimmter Betrag als Wertminderung (von Anschaffungskosten) abzuschreiben.
Durch diese Abschreibung werden die Anschaffungskosten auf die Jahre der Nutzung (Nutzungsdauer; ND) als Aufwand verteilt (linear oder degressiv oder beides).

Für die Abschreibung und ihre Höhe gibt es folgende Gründe:
  • Gebrauch
  • natürlicher Verschleiß
  • technischer Fortschritt
  • (wirtschaftliche Überholung)
Infolge der Abschreibung vermindern sich die Anschaffungskosten jährlich um die entsprechende Wertminderung!
Der Buchwert verringert sich von Jahr zu Jahr.

Buchwert = Anschaffungskosten - Abschreibung


1. Berechnung nach der linearen Methode

Bei der linearen Abschriebung wird ein jährlich gleichbleibender Betrag von den Anschaffungskosten (des Anlagegutes) abgeschrieben.
Somit werden die gesamten Anschaffungskosten gleichmäßig auf die Nutzungsdauer verteilt.
Nach Ablauf der ND ist der Buchwert gleich null (bei weiter fahrtüchtigen Autos wird z. T. symbolisch 1 € berechnet).

Bei der linearen Abschreibung geht man davon aus, dass sich das Wirtschaftsgut gleichmäßig abnutzt.

Vorteile:
  • einfache (und einmalige) Berechnung des Abschreibungsbetrags
  • gute Vergleichbarkeit der aufeinanderfolgenden Erfolgsrechnungen
  • gleichmäßige Aufwandsbelastung
  • es bleibt im Normalfall kein Restwert (Vor- oder Nachteil?)

2. Berechnung nach der degressiven Methode (momentan steuerrechtlich nicht erlaubt!)

Bei der degressiven Abschreibung wird die Abschreibung durch einen gleichbleibenden Prozentsatz auf den jeweiligen Buchwert (Restbuchwert) ermittelt.
Buchwert und Abschreibungsbeträge werden von Jahr zu Jahr geringer.

Vorteile:
  • Die Abschreibungsbeiträge/der Wertverlust sind in den ersten Nutzungsjahren deutlich höher als in den Folgejahren (insgesamt und im Vgl. mit linearer Abschreibung).
    Die Abschreibungsbeiträge gleichen den Anfangs höheren Wertverlust aus.
  • Das Risiko durch den technischen Fortschritt wird besser ausgeglichen.
  • Durch die Addition von jährlich abnehmenden Abschreibungsbeträgen und zunehmenden Reparaturaufwendungen wird die Gesamtbelastung der KR halbwegs ausgeglichen.
Problematisch bei der degressiven Abschreibung ist der verbleibende Restwert.
Er wird entweder im letzten Jahr vollständig abgeschrieben (gesamter Wert) oder man wechselt zur linearen Abschreibung.


3. Berechnung nach erbrachten Leistungseinheiten (LE)

Bei beweglichen Wirtschaftsgütern kann (manchmal) die Abschreibung auch aufgrund der im Geschäftsjahr erbrachten Leistungseinheiten (Stückzahl, Maschinenlaufstunden, gefahrene Kilometer) berechnet werden.

Dafür müssen aber der Umfang der insgesamt möglichen Leistungseinheiten (LE) geschätzt werden können und die auf den Abschreibungszeitraum entfallenen Leistungseinheiten nachgewiesen werden können.


Beginn: Die Abschreibung beginnt mit der Anschaffung des Anlagegutes.
Bei einer Anschaffung im Laufe des Geschäftsjahres kann die Abschreibung in diesem Jahr nur zeitanteilig verrechnet werden. Sie erfolgt monatsgenau einschließlich des Monats der Anschaffung.

Die Höhe der Abschreibung hängt von der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ab.
Laut § 253 III HGB sind abnutzbare Anlagegüter planmäßig abzuschreiben.
Bei einer geringeren betriebsgewöhnlichen ND fällt der Abschreibungsbetrag höher aus (und umgekehrt).
Ein hoher Abschreibungsaufwand verringert den ausgewiesenen Gewinn.

Die Höhe des ausgewiesenen Gewinns beeinflusst auch die Steuerzahlung des Unternehmens.
Deshalb hat das Bundesministerium der Finanzen eine AfA-Tabelle herausgegeben (Abschreibung = Absetzung für Abnutzung [Steuerrecht]).
Die ND der AfA-Tabelle ist eine Richtgröße. In der Handelsbilanz kann hiervon abgewichen werden.
 
Beispiele:
  • Laptop: 3 Jahre
  • Pkw: 6 Jahre
  • Lkw: 9 Jahre
  • Frankiermaschine: 8 Jahre
  • Kühlhallen: 20 Jahre [man denke an den Rocky-Film und das Boxen gegen Schweinehälften!]
  • Laderampen: 25 Jahre
Buchung: Eine Wertminderung des Anlagevermögens stellt einen betrieblichen Aufwand dar.
Er wird auf dem Konto 6520 Abschreibungen auf Sachanlagen (im Soll) erfasst.
Die Gegenbuchung erfolgt direkt auf dem entsprechenden Anlagekonto (im Haben).

Buchung der Abschreibung:
6520 Abschreibungen auf Sachanlagen                                    7.000,00
@ 0860 Büromaschinen                                                                                          7.000,00

Buchungen beim Abschluss:
8010 SBK                                                                           14.000,00
@ 0860 Büromaschinen                                                                                         14.000,00

8020 GuV                                                                             7.000,00
@ 6520 Abschreibungen auf Sachanlagen                                                              7.000,00

Merke:
  • Abschreibungen sind ein betrieblicher Aufwand und mindern den Gewinn.
  • Buchungssatz: Abschreibungen auf Sachanlagen an Anlagekonto.
  • Buchwert/Restwert: Anschaffungskosten - Abschreibung

Bewertung des Sach- und Finanzanlagevermögens

§ 253 I HGB stellt den einzelnen Bewertungsvorschriften eine allgemeine Bewertungsregel für alle Vermögensgegenstände voran:
  • Vermögensgegenstände sind höchstens mit ihren Anschaffungs-/Herstellungskosten (AHK) - vermindert um Abschreibungen - anzusetzen.
  • Die Anschaffungs-/Herstellungskosten (AHK) stellen somit die Höchstgrenze (Bewertungsobergrenze) dar.
    Diese darf auch dann nicht überschritten werden, wenn die Wiederbeschaffungskosten über den Anschaffungskosten liegen (Anschaffungskostenprinzip).
Beim abnutzbaren Anlagevermögen ist die Nutzung zeitlich begrenzt (Betriebsgebäude, Maschinen, Fuhrpark, BGA).

1. Bilanzwerte auf der Grundlage planmäßiger Abschreibung.
  • Grundsätzlich sind die abnutzbaren Anlagegüter planmäßig (linear) nach ihrer betriebsgewöhnlichen ND abzuschreiben (§ 253 III S. 1 u. S. 2 HGB).
  • Zum Bilanzstichtag sind die Anlagegüter mit den fortgeführten Anschaffungskosten anzusetzen.
Als Abschreibungsverfahren sind sowohl zeitbezogene (linear oder degressiv) als auch leistungsbezogene Abschreibungen (nach Leistungseinheiten; LE) zulässig.

2. Bilanzwerte auf der Grundlage außerplanmäßiger Abschreibung.

Außerplanmäßige Abschreibung bei vorübergehender Wertminderung:
  • Beim abnutzbaren Anlagevermögen kann eine außerplanmäßige Abschreibung bei einer vorübergehenden Wertminderung nicht vorgenommenwerden.
    Beispiel: Der Marktpreis eines Pkws ist zu einem best. Zeitpunkt besonders niedrig. (Egal!)
  • Dagegen können bei Finanzanlagen außerplanmäßige Abschreibungen bei einer vorübergehenden Wertminderung vorgenommen werden (§ 253 III S. 6 HGB).
    Es handelt sich um ein Bewertungswahlrecht.
    Bsp.: Aktien können mit den Anschaffungskosten bilanziert werden oder (Bewertungswahlrecht!) nach Vornahme einer außerplanmäßigen Abschreibung mit einem entsprechenden Wert (Aktienwert am Bilanzstichtag).
    [Begriff: Nennwert einer Aktie, z. B. 1,00 €]
Vorübergehende Wertminderung beim Anlagevermögen nach § 253 III, S. 6 HGB:
  • Wahlrecht für außerplanmäßige Abschreibung bei vorübergehender Wertminderung bei Finanzanlagen.
  • Verbot für außerplanmäßige Abschreibung bei vorübergehender Wertminderung beim sonstigen Anlagevermögen.
Außerplanmäßige Abschreibung bei voraussichtlich dauernder Wertminderung:
  • Eine außerplanmäßige Abschreibung muss nach § 253 III, S. 5. HGB vorgenommen werden, wenn es sich um eine voraussichtlich dauernde Wertminderung handelt (strenges Niederstwertprinzip).
Voraussichtlich dauernde Wertminderung beim Anlagevermögen nach § 253, S. 5 HGB:
  • Es existiert die Pflicht zur außerplanmäßigen Abschreibung vei voraussichtlich dauernder Wertminderung.


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Anlagegüter (z. B. Gebäude, Maschinen, Kraftfahrzeuge, BGA) stehen dem Unternehmen längerfristig zur Verfügung. Ihre Nutzungsdauer (ND) ist jedoch zeitlich begrenzt. Ihr Wert nimmt ab.

Ursachen der Wertminderung:
  • technischer Verschleiß (Gebrauch)
  • natürlicher Verschleiß (Verwitterung)
  • technischer Fortschritt (neues Produkt)
Der buchhalterische Vorgang, Wertminderungen der Anlagegüter zu erfassen, wird Abschreibung genannt. Das Einkommensteuergesetz (EStG) spricht von "Absetzung für Abnutzung" (AfA)

Wirtschaftsgüter, deren betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer mehr als 1 Jahr beträgt, unterliegen nach § 7 Abs. 1 Satz 1 EStG der Abschreibung.

Buchungsmäßig werden die Wertminderungen der Anlagegüter auf dem Aufwandskonto 6520 Abschreibungen auf Sachanlagen erfasst.

Bsp.: Ein Lkw im Wert von 100.000,00 € (Fuhrpark) soll mit 20.000,00 € (Jahr) abgeschrieben werden.

Buchungssatz
6520 Abschreibungen auf Sachanlagen        20.000,00
@ 0840 Fuhrpark                                                                      20.000,00

Abschlussbuchungssatz des Abschreibungskonto
8020 Gewinn- und Verlustkonto                    20.000,00
@ 6520 Abschreibungen auf Sachanlagen                                20.000,00

Abschlussbuchungssatz des Fuhrparkkontos
8010 Schlussbilanzkonto                                80.000,00
@ 0840 Fuhrpark                                                                       80.000,00


Abschreibungsmethoden

Bei der linearen Abschreibungsmethode wird mit gleichbleibenden Beträgen von den Anschaffungs-/Herstellungskosten abgeschrieben.

Abschreibungsprozentsatz = 100 %/Nutzungsdauer
Abschreibungsbetrag = Anschaffungswert/Nutzungsdauer

Bemerkung: Falls ein Pkw/Lkw etc. nach dem Nullwert weiterhin betrieblich genutzt wird, wird er mit 1,00 Erinnerungswert in den Büchern weitergeführt (vom Abschreibungsbetrag 1,00 € abziehen!).

Betriebswirtschaftlich empfehlenswert ist die lineare Abschreibungsmethode bei gleichmäßiger Wertminderung des Anlagegutes während der einzelnen Nutzungsjahre.

Abschreibungen stellen einen betrieblichen Aufwand dar und schmälern den steuerpflichtigen Gewinn.
Die Höhe der Abschreibungen muss daher in einem von der Finanzverwaltung anerkannten Rahmen liegen.

Das Bundesministerium der Finanzen hat AfA-Tabellen herausgegeben. In diesen sind für die ND der einzelnen Wirtschaftsgüter Erfahrungswerte (als Richtgrößen) angegeben.
Bsp.: Anlagegut "Vermessungsgeräte" - Nutzungsdauer in Jahren "8" - linearer AfA-Satz "12,5"

In begründeten Fällen kann von den Richtgrößen der AfA-Tabellen abgewichen werden. Die Abschreibungen bemessen sich dann an der "betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer" (Berücksichtigung der betriebsspezifischen Beanspruchung).



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1. Wertminderungen der Anlagegüter werden durch Abschreibungen buchhalterisch erfasst.
2. Abschreibungen werden als Aufwendungen im Soll des Aufwandskonto "Abschreibungen" gebucht
   und als Bestandsminderung im Haben der Anlagekonten.
3. Abschreibungsmethoden:
  • lineare Abschreibung: mit gleichbleibenden Beträgen vom Anschaffungs- oder Herstellungswert
  • degressive Abschreibung: mit fallenden Beträgen vom Buchwert
    (derzeit nicht erlaubt! 2023)
4. Bei der Leistungsabschreibung ergibt sich der Abschreibungsbetrag aus der jährlichen Leistung gemessen an der voraussichtlichen Gesamtleistung.

5. Bleibt das Anlagegut nach seiner vollständigen buchmäßigen Abschreibung weiterhin Bestandteil des Betriebsvermögens, so muss es mit 1,00 € Erinnerungswert auf dem jeweiligen Anlagekonto weitergeführt werden.

6. Anlagegüter, deren Zugang oder Abgang während des Wirtschaftsjahres erfolgt, sind im Zugangs- bzw. Abgangsjahr zeitanteilig abzuschreiben.

7. Jedes Anlagegut wird einzeln in einer Anlagekartei/-datei geführt (und abgeschrieben).
   Die Anlagekonten des Hauptbuches ergeben sich aus diesen Anlagekarteien/-dateien.


GERINGWERTIGE WIRTSCHAFTSGÜTER (Hermsen: S. 264)

Abschreibungsmöglichkeiten für abnutzbare bewegliche Anlagegüter
mit Anschaffungskosten (AK)/Herstellungskosten (HK) bis 1.000,00 €.

Anlagegut (AG) selbständig nutzbar?

Nein: Aktivierung und Regelabschreibung.
(Wirtschaftsgüter mit > 1 Jahr ND unterliegen der Abschreibung; EStG).

Ja: Geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG)

Grundsatz: Aktivierung und Regelabschreibung

Abweichungen vom Grundsatz möglich:
  • AK/HK bis 250,00 €: Sofortaufwand - wirtschaftsgutbezogenes indiv. Wahlrecht zur Regelabschreibung
  • AK/HK ab 250,01 - 800,00 €: Sofortabschreibung - wirtschaftsgutbezogenes indiv. Wahlrecht zur Regelabschreibung
  • AK/HK ab 250,01 - 1.000,00 €: Poolabschreibung - wirtschaftsjahrbezogenes Wahlrecht (einheitliche Wahl für alle Wirtschaftsgüter dieser Kategorie)
1. Selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs-/Herstellungskosten 250,00 € (netto!) nicht übersteigen, können im Anschaffungs-/Herstellungsjahr alternativ zur Regelabschreibung sofort als Betriebsausgaben (Sofortaufwand) erfasst werden.
Das Wahlrecht Sofortaufwand/Regelabschreibung kann für jedes Wirtschaftsgut individuell ausgeübt werden (wirtschaftsgutbezogen).

2. Selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs-/Herstellungskosten zwischen (einschließlich) 250,01 € und 800,00 € (je netto!) können (wirtschaftsgutbezogenes individuelles Wahlrecht zur Regelabschreibung) im Anschaffungs-/Herstellungsjahr vollständig abgeschrieben werden (Sofortabschreibung).
In diesem Fall unterliegen die Wirtschaftsgüter, die den Wert von 800,00 € (netto) überschreiten, der Regelabschreibung.

3. Selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs-/Herstellungskosten zwischen (einschl.) 250,01 € und 1000,00 € (je netto!), können (Wahlrecht) in einem Jahressammelposten zusammengefasst und gemeinsam über 5 Jahre mit je 20 % linear abgeschrieben werden (Poolabschreibung).
Die Wahlentscheidung für die Poolabschreibung muss für alle in einem Wirtschaftsjahr angeschafften, hergestellten oder eingelegten Wirtschaftsgüter dieser Kategorie (genannte AK/HK) einheitlich getroffen werden (wirtschaftsbezogenes Wahlrecht).

 

 

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