QUELLEN:
Hermsen, Jürgen: Rechnungswesen der Industrie - IRK
Waltermann, Aloys/Hermann Speth (m. Günter Hempel): Rechnungswesen für kaufm. Berufe
INHALT:
- Beschaffungs- und Absatzwirtschaft
- Zahlungsverkehr/Finanzwirtschaft
- Personalwirtschaft
- Anlagenwirtschaft
- GWG
Wichtig:
- die Begriffe Waren und Handelswaren (= HW) werden synonym gebraucht
- Aufwendungen und Aufwand ebenso
BESCHAFFUNGS- UND ABSATZWIRTSCHAFT
(Waltermann/Speth: S. 171; Hermsen: S. 151)
Beschaffungswirtschaft (S. 171)
Besonderheiten in der Beschaffung bei Werkstoffen und Waren (S. 171)
1. Buchhalterische Behandlung von Sofortnachlässen
Nachlässe, die sofort bei Rechnungsstellung gewährt werden, vermindern den Anschaffungspreis.
Sie erscheinen nicht in der Buchführung!
(Gebucht wird der verminderte Einkaufspreis.)
Bsp.:
Wareneinkauf auf Ziel mit 10 % Mengenrabatt: 2000,00 €
Schema: "AV|V"
6080 Aufwendungen für Waren 1800,00
2600 Vorsteuer 342,00
@ 4400 Verb. aLL 2142,00
Kauf von Rohstoffen auf Ziel mit 20 % Sonderrabatt: 1400,00 € (- 280,00 €)
6000 Aufwendungen für RS 1120,00
2600 Vorsteuer 212,80
@ 4400 Verb. aLL 1332,80
Merke:
Sofortnachlässe, die der Lieferer (Lieferant) gewährt, werden nicht gebucht!
Sie sind also nicht Bestandteil der zu buchenden Anschaffungskosten
2. Buchung von Bezugskosten
Die Bezugskosten, die dem Käufer zusätzlich in Rechnung gestellt werden, sind Bestandteil der Anschaffungskosten. Sie werden aber meist nicht direkt auf dem jeweiligen Werkstoffaufwandskonto/Warenaufwandskonto gebucht!
Um die Bezugskosten für die Kalkulation leichter erfassen zu können, werden sie zunächst auf einem gesonderten Konto erfasst (Trennung von reinem Warenwert und Nebenkosten).
Im IKR gibt es für jedes Werkstoffaufwandskonto und das Kto. Aufwendungen für Waren ein gesondertes Bezugskostenkonto!
6001 Bezugskosten für Rohstoffe (RS)
6011 Bezugskosten für Vorprodukte/FBT
6021 Bezugskosten für Hilfsstoffe
6031 Bezugskosten für Betriebsstoffe
6081 Bezugskosten für Waren
Bsp. 1:
Wareneinkauf auf Ziel (netto) 1500,00 € + Verpackung 50,00 € + Fracht 150,00 €
Schema: ABV|V
6080 Aufwendungen für Waren 1500,00
6081 Bezugskosten 200,00
2600 Vorsteuer 323,00
@ 4400 Verb. aLL 2023,00
Bsp. 2:
Kauf von Vorprodukten auf Ziel (netto) 850,00 € + Verpackung 40,00 € + Fracht 70,00 €
Schema: ABV|V
6010 Aufwendungen für Vorprodukte 850,00
6011 Bezugskosten 110,00
2600 Vorsteuer 182,00
@ 4400 Verb. aLL 1142,40
Abschluss der Beispiele:
Abschluss der verschiedenen Bezugskostenkonten über das jeweilige Hauptkonto.
6080 Aufwand für Waren 200,00
@ 6081 Bezugskosten 200,00
6010 Aufwand für Vorprodukte 110,00
@ 6011 Bezugskosten 110,00
Merke:
Das Konto Bezugskosten stellt ein Unterkonto des jeweiligen Werkstoffaufwandskontos bzw. des Kontos Aufwendungen für Waren dar.
Das Konto Bezugskosten wird über das geweilige Hauptkonto abgeschlossen.
3. Rückgabe von Verpackungsmaterial ("Leihverpackung")
Durch die Rückgabe von Verpackungsmaterial, das uns zunächst in Rechnung gestellt worden ist (z. B. Container, Fässer, Kisten), nehmen unsere zuvor gebuchten Bezugskosten wieder ab.
Gleichzeitig wird die Vorsteuer entsprechend vermindert.
Außerdem nehmen durch die Rücksendung unsere Verbindlichkeiten gegenüber dem Lieferer ab.
Bsp.:
Wir senden die Verpackung einer Hilfsstoffsendung zurück: 180,00 € zzgl. 19 % USt.
Schema: V|BV
4400 Verb. aLL 214,20
@ 6021 Bezugskosten HS 180,00
@ 2600 Vorsteuer 34,20
Warenrücksendungen an den Lieferer (S. 175)
Bsp./Ausgang:
Folgende Eingangsrechnung für einen Einkauf von Handelswaren auf Ziel wurde bereits bei uns gebucht.
Warenwert: 15000,00 €
+ 19 % USt: 2850,00 €
Rechnungsbetrag: 17850,00 €
Problemfall:
Von der Warenrechnung senden wir Ware an den Lieferer zurück (Falschlieferung).
Warenwert 500,00 € zzgl. 19 % USt (netto).
Lösung:
Von der bereits gebuchten Warenlieferung schicken wir Waren zurück.
Schema: V|AV
4400 Verb. aLL 595,00
@ 6080 Aufw. für Waren 500,00
@ 2600 Vorsteuer 95,00
Erklärungen:
- Durch die Rücksendung (der HW) nimmt der ursprl. gebuchte Bruttowert der Eingangsrechnung um den Bruttowert der Rücksendung ab (595,00 €).
Daher erfolgt eine Sollbuchung auf das Konto 4400 Verb. aLL. - Auch der ursprl. gebuchte Warenwert (für HW) nimmt ab - um den Nettowert der Rücksendung.
Es erfolgt eine Habenbuchung auf dem Konto 6080 Aufw. für HW (500,00 €). - Da sich durch die Rücksendung die ursprüngliche Berechnungsgrundlage für die Umsatzsteuer (um 500,00 €) gemindert hat, muss auch die ursprl. ausgewiesene Vorsteuer um den darauf entfallenen Anteil (95,00 €) korrigiert werden.
Es erfolgt eine Habenbuchung auf dem Konto 2600 Vorsteuer.
Die Rücksendung von Werkstoffen (nicht HW!) wird auf gleiche Weise gebucht.
Bsp.:
Rücksendung nicht bestellter Rohstoffe an den Lieferer.
4400 Verb. aLL 2499,00
@ 6000 Aufw. für RS 2100,00
@ 2600 Vorsteuer 399,00
Nachträgliche Preisänderungen bei Eingangsrechnungen (S. 177)
Neben den Preisänderungen, die sofort bei der Rechnungserteilung berücksichtigt werden, gibt es im Einkauf aus Preisänderungen, die nach der Buchung einer Eingangsrechnung auftreten.
Nachträglich gewährte Preisnachlässe:
- Preisnachlässe des Lieferers aufgrund unserer Reklamationen (Mängelrüge)
- Gewährung eines Umsatzbonus' durch den Lieferer (Liefererboni)
- Inanspruchnahme von Skonto bei der Zahlung (Liefererskonti)
Meistens werden die Preisnachlässe zunächst auf ein Unterkonto des betreffenden Aufwandskonto gebucht (zur Dokumentation).
6002 Nachlässe für Rohstoffe (RS)
6012 Nachlässe für Vorprodukte/Fremdbauteile
6022 Nachlässe für Hilfsstoffe
6032 Nachlässe für Betriebsstoffe
6082 Nachlässe für Waren
1. Buchung einer Lieferergutschrift wegen Mängelrüge
Gewährt uns der Lieferer aufgrund unserer Mängelrüge nachträglich einen Preisnachlass, so mindert dies die bereits gebuchten Werkstoffaufwendungen/Aufwendungen für Waren (Aufwand), die Höhe der Vorsteuer und die Verbindlichkeiten.
Ausgang:
Folgende Eingangsrechnung wurde bereits gebucht: Warenwert 1200,00 € zzgl. 19 % USt.
Problem:
Aufgrund unserer Reklamation erhalten wir vom Lieferer eine Gutschrift über 300,00 € zzgl. 19 USt.
Lösung:
Schema: V|NV
Wir erhalten eine Gutschrift aufgrund unserer Reklamation in Höhe von 300,00 € zzgl. 19 % USt.
4400 Verb. aLL 357,00
@ 6082 Nachlässe 300,00
@ 2600 Vorsteuer 57,00
Abschluss des Unterkontos
6082 Nachlässe 300,00
@ 6080 Aufw. für Waren 300,00
Erklärung:
Wir haben einen Abgang auf dem Konto (Passivkonto) 4400 Verbindlichkeiten aLL zu verzeichnen.
Umgekehrt wird aber die Gutschrift auf dem Unterkonto 6082 erfasst und eine Korrektur auf dem Konto 2600 Vorsteuer vorgenommen.
Das Konto 6082 Nachlässe ist ein Unterkonto des Kontos 6080 Aufwendungen für Waren (HW) und wird über dieses abgeschlossen.
2. Buchung von Liefererboni
Um treue Kunden zu belohnen, gewähren Lieferer beim Erreichen einer bestimmten Umsatzhöhe gerne Umsatzrückvergütungen.
Dieser nachträgliche Preisnachlass wird Umsatzbonus oder nur Bonus genannt.
Ein Bonus ist damit ein Mengen- oder Treuerabatt.
Die uns von Lieferern gewährten Boni mindern nachträglich die Werkstoffaufwendungen/Aufwendungen für Waren. Sie werden ebenfalls auf dem Konto Nachlässe gebucht.
Durch die nachträgliche Preisminderung muss auch die erfasste Vorsteuer korrigiert werden.
Bsp.:
Schema: V|NV
Der Rohstoff-Lieferer gewährt uns einen Umsatzbonus in Form einer Gutschrift.
Umsatzrückvergütung (= Bonus): 700,00 €
Um treue Kunden zu belohnen, gewähren Lieferer beim Erreichen einer bestimmten Umsatzhöhe gerne Umsatzrückvergütungen.
Dieser nachträgliche Preisnachlass wird Umsatzbonus oder nur Bonus genannt.
Ein Bonus ist damit ein Mengen- oder Treuerabatt.
Die uns von Lieferern gewährten Boni mindern nachträglich die Werkstoffaufwendungen/Aufwendungen für Waren. Sie werden ebenfalls auf dem Konto Nachlässe gebucht.
Durch die nachträgliche Preisminderung muss auch die erfasste Vorsteuer korrigiert werden.
Bsp.:
Schema: V|NV
Der Rohstoff-Lieferer gewährt uns einen Umsatzbonus in Form einer Gutschrift.
Umsatzrückvergütung (= Bonus): 700,00 €
+ 19 % USt : 133,00 €
Ergebnis : 833,00 €
4400 Verb. aLL 833,00
@ 6002 Nachlässe 700,00
@ 2600 Vorsteuer 133,00
Gutschriften des Lieferers aufgrund einer Mängelrüge oder Umsatzboni des Lieferers werden auf dem Unterkonto Nachlässe des betreffenden Aufwandskontos auf der Habenseite gebucht.
(Beide Fälle führen zum gleichen Buchungssatz.)
Aufwendungen für bezogene Leistungen (S. 181)
Die Kontengruppe 61 "Aufwendungen für bezogene Leistungen" erfasst die Fremdbeiträge zum betrieblichen Leistungsprozess.
6100 Fremdleitungen für Erzeugnisse und andere Umsatzleistungen
6140 Frachten und Fremdlager
6150 Vertriebsprovision
6160 Fremdinstandhaltung
-
6170 Sonstige Aufwendungen für bezogene Leistungen (z. B. Reinigung, Abfall)
Beispiele:
Schema: F(/V)V|V
Unser Konstruktionsbüro schickt und für Entwicklungsarbeiten eine Rechnung über 14.700,00 € netto.
6100 Fremdleistungen 14.700,00
für Erzeugnisse und andere Umsatzleistungen
2600 Vorsteuer 2.793,00
@ 4400 Verb. aLL 17.493,00
Wir begleichen eine Rechnung unseres Spediteurs durch Banküberweisung für Fahrten im Monat April über 1380,00 € (netto).
6140 Frachten und Fremdlager 1.380,00
2600 Vorsteuer 262,20
@ 2800 Bank 1.642,20
Wir zahlen Vertriebsprovision (6150) über 460,00 € bar.
6150 Vertriebsprovision 460,00
2600 Vorsteuer 87,40
@ 2880 Kasse 547,40
Banküberweisung für eine Reparatur am Geschäftshausdach über 7.500,00 € netto.
6160 Fremdinstandhaltung 7.500,00
2600 Vorsteuer 1.425,00
@ 2800 Bank 8.925,00
Absatzwirtschaft
ZAHLUNGSVERKEHR/FINANZWIRTSCHAFT
(Waltermann/Speth: S. 225; Hermsen: S. 197)
Buchung von Zahlungseingängen und Zahlungsausgängen (S. 225)
Im Laufe des Buchführungslehrgangs haben wir das Buchen von Zahlungseingängen und Zahlungsausgängen kennengelernt.
(siehe Erklärvideos!)
Lieferer- und Kundenskonti als besondere Buchungsfälle im Zahlungsverkehr (S. 228)
Skonto wird als Anreiz für schnelle Zahlung gewährt.
Die Skontogewährung ist vom Zeitpunkt der Zahlung abhängig.
Der Schuldner kann aufgrund der Zahlungsbedingungen selbst entscheiden, ob er innerhalb der Skontofrist zahlen möchte.
Die Inanspruchnahme verschafft ihm die Möglichkeit einer nachträglichen Preisminderung.
Liefererskonti (S. 228)
[Lieferer = Lieferant = Liefer-]
Werden Lieferrechnungen unter Skontoabzug gezahlt, ist der Skonto auf dem Unterkonto Nachlässe zu erfassen (das dem jeweiligen Werkstoffaufwands-/Warenaufwandskonto zugeordnet ist).
- Lieferrechnungen für Rohstoffeinkäufe: 6002
- Lieferrechnungen für Einkäufe von Waren: 6082
Bsp. 1:
Wir bezahlen eine bereits gebuchte Lieferrechnung für RS über 5950,00 € (brutto) unter Abzug von 2 % Skonto (- 119,00 €).
Schema: V|BNV / V|NVB
Zahlung der Eingangsrechnung für RS mit Skontoabzug:
4400 Verb. aLL 5950,00
@ 2800 Bank 5831,00
@ 6002 Nachlässe RS 100,00
@ 2600 Vorsteuer 19,00
Abschluss Bsp. 1:
6002 Nachlässe 100,00
@ 6000 Aufwand für RS 100,00
Zur Berechnung der Steuerberichtigung:
Der Skontoabzug in Höhe von 119,00 € stellt eine nachträgliche Preisminderung dar, die eine Korrektur der ursprl. gebuchten Vorsteuer nach sich ziehen muss.
(Da der Skontobetrag vom Bruttowert der Eingangsrechnung berechnet wird, ist der Korrekturbetrag in diesem Skontobetrag enthalten.)
119 % => 119,00 €
19 % => x €
x = (119*19)/119 = 19,00 €
Hinweis:
Möchte man die Anschaffungskosten berechnen, so gilt...
Anschaffungspreis (z. B. RS) - Lieferantenskonto (netto) = Anschaffungskosten
Bsp.2:
Wir bezahlen eine bereits gebuchte Lieferantenrechnung für Waren über 3.570,00 € (brutto) unter Abzug von 2 % Skonto durch Banküberweisung.
[Skonto (brutto): 71,40 €]
4400 Verbindlichkeiten 3.570,00 €
@ 6082 Nachlässe Handelswaren (HW) 60,00
@ 2600 Vorsteuer 11,40
@ 2800 Bank 3498,60
Abschluss Bsp. 2:
6082 Nachlässe HW 60,00 €
@ 6080 Aufwand für HW 60,00
[Bank kann auch nach den Verbindlichkeiten aufgeführt werden.]
Kundenskonti (S. 230)
Zahlt der Kunde unter Skontoabzug, muss der Skonto auf dem Unterkonto Erlösberichtigungen des jeweiligen Umsatzerlöskontos erfasst werden.
Schema: (B)EU|F
Bank + Erlösberichtigungen + Umsatzsteuer @ Forderungen aLL
Beispiel 1:
Ein Kunde bezahlt eine bereits gebuchte Rechnung für Fertigerzeugnisse in Höhe von 11.900,00 € (brutto) unter Abzug von 2 % Skonto durch Banküberweisung.
[Skonto (brutto): 238,00 €]
2800 Bank 11.662,00
Ergebnis : 833,00 €
4400 Verb. aLL 833,00
@ 6002 Nachlässe 700,00
@ 2600 Vorsteuer 133,00
Gutschriften des Lieferers aufgrund einer Mängelrüge oder Umsatzboni des Lieferers werden auf dem Unterkonto Nachlässe des betreffenden Aufwandskontos auf der Habenseite gebucht.
(Beide Fälle führen zum gleichen Buchungssatz.)
Aufwendungen für bezogene Leistungen (S. 181)
Die Kontengruppe 61 "Aufwendungen für bezogene Leistungen" erfasst die Fremdbeiträge zum betrieblichen Leistungsprozess.
6100 Fremdleitungen für Erzeugnisse und andere Umsatzleistungen
6140 Frachten und Fremdlager
6150 Vertriebsprovision
6160 Fremdinstandhaltung
-
6170 Sonstige Aufwendungen für bezogene Leistungen (z. B. Reinigung, Abfall)
Beispiele:
Schema: F(/V)V|V
Unser Konstruktionsbüro schickt und für Entwicklungsarbeiten eine Rechnung über 14.700,00 € netto.
6100 Fremdleistungen 14.700,00
für Erzeugnisse und andere Umsatzleistungen
2600 Vorsteuer 2.793,00
@ 4400 Verb. aLL 17.493,00
Wir begleichen eine Rechnung unseres Spediteurs durch Banküberweisung für Fahrten im Monat April über 1380,00 € (netto).
6140 Frachten und Fremdlager 1.380,00
2600 Vorsteuer 262,20
@ 2800 Bank 1.642,20
Wir zahlen Vertriebsprovision (6150) über 460,00 € bar.
6150 Vertriebsprovision 460,00
2600 Vorsteuer 87,40
@ 2880 Kasse 547,40
Banküberweisung für eine Reparatur am Geschäftshausdach über 7.500,00 € netto.
6160 Fremdinstandhaltung 7.500,00
2600 Vorsteuer 1.425,00
@ 2800 Bank 8.925,00
Absatzwirtschaft
ZAHLUNGSVERKEHR/FINANZWIRTSCHAFT
(Waltermann/Speth: S. 225; Hermsen: S. 197)
Buchung von Zahlungseingängen und Zahlungsausgängen (S. 225)
Im Laufe des Buchführungslehrgangs haben wir das Buchen von Zahlungseingängen und Zahlungsausgängen kennengelernt.
(siehe Erklärvideos!)
Lieferer- und Kundenskonti als besondere Buchungsfälle im Zahlungsverkehr (S. 228)
Skonto wird als Anreiz für schnelle Zahlung gewährt.
Die Skontogewährung ist vom Zeitpunkt der Zahlung abhängig.
Der Schuldner kann aufgrund der Zahlungsbedingungen selbst entscheiden, ob er innerhalb der Skontofrist zahlen möchte.
Die Inanspruchnahme verschafft ihm die Möglichkeit einer nachträglichen Preisminderung.
Liefererskonti (S. 228)
[Lieferer = Lieferant = Liefer-]
Werden Lieferrechnungen unter Skontoabzug gezahlt, ist der Skonto auf dem Unterkonto Nachlässe zu erfassen (das dem jeweiligen Werkstoffaufwands-/Warenaufwandskonto zugeordnet ist).
- Lieferrechnungen für Rohstoffeinkäufe: 6002
- Lieferrechnungen für Einkäufe von Waren: 6082
Bsp. 1:
Wir bezahlen eine bereits gebuchte Lieferrechnung für RS über 5950,00 € (brutto) unter Abzug von 2 % Skonto (- 119,00 €).
Schema: V|BNV / V|NVB
Zahlung der Eingangsrechnung für RS mit Skontoabzug:
4400 Verb. aLL 5950,00
@ 2800 Bank 5831,00
@ 6002 Nachlässe RS 100,00
@ 2600 Vorsteuer 19,00
Abschluss Bsp. 1:
6002 Nachlässe 100,00
@ 6000 Aufwand für RS 100,00
Zur Berechnung der Steuerberichtigung:
Der Skontoabzug in Höhe von 119,00 € stellt eine nachträgliche Preisminderung dar, die eine Korrektur der ursprl. gebuchten Vorsteuer nach sich ziehen muss.
(Da der Skontobetrag vom Bruttowert der Eingangsrechnung berechnet wird, ist der Korrekturbetrag in diesem Skontobetrag enthalten.)
119 % => 119,00 €
19 % => x €
x = (119*19)/119 = 19,00 €
Hinweis:
Möchte man die Anschaffungskosten berechnen, so gilt...
Anschaffungspreis (z. B. RS) - Lieferantenskonto (netto) = Anschaffungskosten
Bsp.2:
Wir bezahlen eine bereits gebuchte Lieferantenrechnung für Waren über 3.570,00 € (brutto) unter Abzug von 2 % Skonto durch Banküberweisung.
[Skonto (brutto): 71,40 €]
4400 Verbindlichkeiten 3.570,00 €
@ 6082 Nachlässe Handelswaren (HW) 60,00
@ 2600 Vorsteuer 11,40
@ 2800 Bank 3498,60
Abschluss Bsp. 2:
6082 Nachlässe HW 60,00 €
@ 6080 Aufwand für HW 60,00
[Bank kann auch nach den Verbindlichkeiten aufgeführt werden.]
Kundenskonti (S. 230)
Zahlt der Kunde unter Skontoabzug, muss der Skonto auf dem Unterkonto Erlösberichtigungen des jeweiligen Umsatzerlöskontos erfasst werden.
- 5001 Erlösberichtigungen für (Umsatzerlöse für) eigene Erzeugnisse
- 5101 Erlösberichtigungen für (Umsatzerlöse für) Waren
Schema: (B)EU|F
Bank + Erlösberichtigungen + Umsatzsteuer @ Forderungen aLL
Beispiel 1:
Ein Kunde bezahlt eine bereits gebuchte Rechnung für Fertigerzeugnisse in Höhe von 11.900,00 € (brutto) unter Abzug von 2 % Skonto durch Banküberweisung.
[Skonto (brutto): 238,00 €]
2800 Bank 11.662,00
5001 Erlösberichtigungen 200,00
4800 Umsatzsteuer 38,00
2400 Forderungen aLL 11.900,00
4800 Umsatzsteuer 38,00
2400 Forderungen aLL 11.900,00
Abschluss Bsp. 1:
5000 Umsatzerlöse für eE 200,00
@ 5001 Erlösberichtigung 200,00
Hinweis: Es gilt...
Umsatzerlöse - Kundenskonti = tatsächliches Entgelt
PERSONALWIRTSCHAFT
(Hermsen: S. 229; Waltermann/Speth: S. 265)
Personalkosten ist der Oberbegriff für sämtliche das Personal betreffende Aufwendungen. Löhne sind das Arbeitsentgelt von Arbeitern, Gehälter
ANLAGENWIRTSCHAFT
(Waltermann/Speth: S. 285; Hermsen: S. 246 ff, Zus.fass S. 256)
Beschaffungs von Anlagen
Zum Anlagevermögen zählen Vermögensposten, die dem Unternehmen langfristig zur Verfügung stehen.
Sie werden nur allmählich verbraucht (z. B. Gebäude, Büromaschinen, Fuhrpark). Beim Erwerb werden sie mit ihren Anschaffungskosten erfasst.
Schema: Berechnung der Anschaffungskosten
Anschaffungspreis (Nettopreis!)
- Anschaffungspreisminderungen (Rabatte, Skonti, Boni,...)
+ Anschaffungsnebenkosten (Transport, Montage, Provisionen, Notariat/Gericht/Register)
= Anschaffungskosten
Finanzierungskosten gehören nicht zu den Anschaffungskosten (Kreditzinsen, Diskont, Gebühren).
Buchhalterisch ist die Anschaffung eines Anlagegutes ein erfolgsunwirksamer Vorgang.
Es finden nur ein Aktivtausch oder eine Aktiv-Passiv-Mehrung statt.
Merke:
Wertminderungen des Anlagevermögens
Anlagegüter werden langfristig genutzt (Gebäude, Maschine, Lkw,...).
Durch den täglichen Gebrauch verlieren diese abnutzbaren Güter an Wert.
[Genaugenommen nicht nur dadurch.]
Auf dem Schlussbilanzkonto ist ein bestimmter Betrag als Wertminderung (von Anschaffungskosten) abzuschreiben.
Durch diese Abschreibung werden die Anschaffungskosten auf die Jahre der Nutzung (Nutzungsdauer; ND) als Aufwand verteilt (linear oder degressiv oder beides).
Für die Abschreibung und ihre Höhe gibt es folgende Gründe:
Der Buchwert verringert sich von Jahr zu Jahr.
Buchwert = Anschaffungskosten - Abschreibung
1. Berechnung nach der linearen Methode
Bei der linearen Abschriebung wird ein jährlich gleichbleibender Betrag von den Anschaffungskosten (des Anlagegutes) abgeschrieben.
Somit werden die gesamten Anschaffungskosten gleichmäßig auf die Nutzungsdauer verteilt.
Nach Ablauf der ND ist der Buchwert gleich null (bei weiter fahrtüchtigen Autos wird z. T. symbolisch 1 € berechnet).
Bei der linearen Abschreibung geht man davon aus, dass sich das Wirtschaftsgut gleichmäßig abnutzt.
Vorteile:
(Waltermann/Speth: S. 285; Hermsen: S. 246 ff, Zus.fass S. 256)
Beschaffungs von Anlagen
Zum Anlagevermögen zählen Vermögensposten, die dem Unternehmen langfristig zur Verfügung stehen.
Sie werden nur allmählich verbraucht (z. B. Gebäude, Büromaschinen, Fuhrpark). Beim Erwerb werden sie mit ihren Anschaffungskosten erfasst.
Schema: Berechnung der Anschaffungskosten
Anschaffungspreis (Nettopreis!)
- Anschaffungspreisminderungen (Rabatte, Skonti, Boni,...)
+ Anschaffungsnebenkosten (Transport, Montage, Provisionen, Notariat/Gericht/Register)
= Anschaffungskosten
Finanzierungskosten gehören nicht zu den Anschaffungskosten (Kreditzinsen, Diskont, Gebühren).
Buchhalterisch ist die Anschaffung eines Anlagegutes ein erfolgsunwirksamer Vorgang.
Es finden nur ein Aktivtausch oder eine Aktiv-Passiv-Mehrung statt.
Merke:
- Beim Erwerb werden Anlagegüter mit den Anschaffungskosten bewertet.
- Anschaffungskosten = Anschaffungspreis (netto) - Nachlässe + Nebenkosten
- Spätere Nachlässe werden unmittelbar auf dem entsprechenden Anlagekonto gebucht.
- + Korrektur der Vorsteuer!
- Finanzierungskosten/Folgekosten sind keine Anschaffungskosten
- Gebühren einer Behörde unterliegen nicht der Umsatzsteuer
Wertminderungen des Anlagevermögens
Anlagegüter werden langfristig genutzt (Gebäude, Maschine, Lkw,...).
Durch den täglichen Gebrauch verlieren diese abnutzbaren Güter an Wert.
[Genaugenommen nicht nur dadurch.]
Auf dem Schlussbilanzkonto ist ein bestimmter Betrag als Wertminderung (von Anschaffungskosten) abzuschreiben.
Durch diese Abschreibung werden die Anschaffungskosten auf die Jahre der Nutzung (Nutzungsdauer; ND) als Aufwand verteilt (linear oder degressiv oder beides).
Für die Abschreibung und ihre Höhe gibt es folgende Gründe:
- Gebrauch
- natürlicher Verschleiß
- technischer Fortschritt
- (wirtschaftliche Überholung)
Der Buchwert verringert sich von Jahr zu Jahr.
Buchwert = Anschaffungskosten - Abschreibung
1. Berechnung nach der linearen Methode
Bei der linearen Abschriebung wird ein jährlich gleichbleibender Betrag von den Anschaffungskosten (des Anlagegutes) abgeschrieben.
Somit werden die gesamten Anschaffungskosten gleichmäßig auf die Nutzungsdauer verteilt.
Nach Ablauf der ND ist der Buchwert gleich null (bei weiter fahrtüchtigen Autos wird z. T. symbolisch 1 € berechnet).
Bei der linearen Abschreibung geht man davon aus, dass sich das Wirtschaftsgut gleichmäßig abnutzt.
Vorteile:
- einfache (und einmalige) Berechnung des Abschreibungsbetrags
- gute Vergleichbarkeit der aufeinanderfolgenden Erfolgsrechnungen
- gleichmäßige Aufwandsbelastung
- es bleibt im Normalfall kein Restwert (Vor- oder Nachteil?)
2. Berechnung nach der degressiven Methode (momentan steuerrechtlich nicht erlaubt!)
Bei der degressiven Abschreibung wird die Abschreibung durch einen gleichbleibenden Prozentsatz auf den jeweiligen Buchwert (Restbuchwert) ermittelt.
Buchwert und Abschreibungsbeträge werden von Jahr zu Jahr geringer.
Vorteile:
Er wird entweder im letzten Jahr vollständig abgeschrieben (gesamter Wert) oder man wechselt zur linearen Abschreibung.
Vorteile:
- Die Abschreibungsbeiträge/der Wertverlust sind in den ersten Nutzungsjahren deutlich höher als in den Folgejahren (insgesamt und im Vgl. mit linearer Abschreibung).
Die Abschreibungsbeiträge gleichen den Anfangs höheren Wertverlust aus. - Das Risiko durch den technischen Fortschritt wird besser ausgeglichen.
- Durch die Addition von jährlich abnehmenden Abschreibungsbeträgen und zunehmenden Reparaturaufwendungen wird die Gesamtbelastung der KR halbwegs ausgeglichen.
Er wird entweder im letzten Jahr vollständig abgeschrieben (gesamter Wert) oder man wechselt zur linearen Abschreibung.
3. Berechnung nach erbrachten Leistungseinheiten (LE)
Bei beweglichen Wirtschaftsgütern kann (manchmal) die Abschreibung auch aufgrund der im Geschäftsjahr erbrachten Leistungseinheiten (Stückzahl, Maschinenlaufstunden, gefahrene Kilometer) berechnet werden.
Dafür müssen aber der Umfang der insgesamt möglichen Leistungseinheiten (LE) geschätzt werden können und die auf den Abschreibungszeitraum entfallenen Leistungseinheiten nachgewiesen werden können.
Beginn: Die Abschreibung beginnt mit der Anschaffung des Anlagegutes.
Bei einer Anschaffung im Laufe des Geschäftsjahres kann die Abschreibung in diesem Jahr nur zeitanteilig verrechnet werden. Sie erfolgt monatsgenau einschließlich des Monats der Anschaffung.
Die Höhe der Abschreibung hängt von der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ab.
Die Höhe der Abschreibung hängt von der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ab.
Laut § 253 III HGB sind abnutzbare Anlagegüter planmäßig abzuschreiben.
Bei einer geringeren betriebsgewöhnlichen ND fällt der Abschreibungsbetrag höher aus (und umgekehrt).
Bei einer geringeren betriebsgewöhnlichen ND fällt der Abschreibungsbetrag höher aus (und umgekehrt).
Ein hoher Abschreibungsaufwand verringert den ausgewiesenen Gewinn.
Die Höhe des ausgewiesenen Gewinns beeinflusst auch die Steuerzahlung des Unternehmens.
Deshalb hat das Bundesministerium der Finanzen eine AfA-Tabelle herausgegeben (Abschreibung = Absetzung für Abnutzung [Steuerrecht]).
Die ND der AfA-Tabelle ist eine Richtgröße. In der Handelsbilanz kann hiervon abgewichen werden.
Beispiele:
- Laptop: 3 Jahre
- Pkw: 6 Jahre
- Lkw: 9 Jahre
- Frankiermaschine: 8 Jahre
- Kühlhallen: 20 Jahre [man denke an den Rocky-Film und das Boxen gegen Schweinehälften!]
- Laderampen: 25 Jahre
Er wird auf dem Konto 6520 Abschreibungen auf Sachanlagen (im Soll) erfasst.
Die Gegenbuchung erfolgt direkt auf dem entsprechenden Anlagekonto (im Haben).
Die Gegenbuchung erfolgt direkt auf dem entsprechenden Anlagekonto (im Haben).
Buchung der Abschreibung:
6520 Abschreibungen auf Sachanlagen 7.000,00
@ 0860 Büromaschinen 7.000,00
Buchungen beim Abschluss:
8010 SBK 14.000,00
@ 0860 Büromaschinen 14.000,00
8020 GuV 7.000,00
Buchungen beim Abschluss:
8010 SBK 14.000,00
@ 0860 Büromaschinen 14.000,00
8020 GuV 7.000,00
@ 6520 Abschreibungen auf Sachanlagen 7.000,00
Merke:
Bewertung des Sach- und Finanzanlagevermögens
Merke:
- Abschreibungen sind ein betrieblicher Aufwand und mindern den Gewinn.
- Buchungssatz: Abschreibungen auf Sachanlagen an Anlagekonto.
- Buchwert/Restwert: Anschaffungskosten - Abschreibung
Bewertung des Sach- und Finanzanlagevermögens
§ 253 I HGB stellt den einzelnen Bewertungsvorschriften eine allgemeine Bewertungsregel für alle Vermögensgegenstände voran:
- Vermögensgegenstände sind höchstens mit ihren Anschaffungs-/Herstellungskosten (AHK) - vermindert um Abschreibungen - anzusetzen.
- Die Anschaffungs-/Herstellungskosten (AHK) stellen somit die Höchstgrenze (Bewertungsobergrenze) dar.
Diese darf auch dann nicht überschritten werden, wenn die Wiederbeschaffungskosten über den Anschaffungskosten liegen (Anschaffungskostenprinzip).
1. Bilanzwerte auf der Grundlage planmäßiger Abschreibung.
- Grundsätzlich sind die abnutzbaren Anlagegüter planmäßig (linear) nach ihrer betriebsgewöhnlichen ND abzuschreiben (§ 253 III S. 1 u. S. 2 HGB).
- Zum Bilanzstichtag sind die Anlagegüter mit den fortgeführten Anschaffungskosten anzusetzen.
2. Bilanzwerte auf der Grundlage außerplanmäßiger Abschreibung.
Außerplanmäßige Abschreibung bei vorübergehender Wertminderung:
- Beim abnutzbaren Anlagevermögen kann eine außerplanmäßige Abschreibung bei einer vorübergehenden Wertminderung nicht vorgenommenwerden.
Beispiel: Der Marktpreis eines Pkws ist zu einem best. Zeitpunkt besonders niedrig. (Egal!) - Dagegen können bei Finanzanlagen außerplanmäßige Abschreibungen bei einer vorübergehenden Wertminderung vorgenommen werden (§ 253 III S. 6 HGB).
Es handelt sich um ein Bewertungswahlrecht.
Bsp.: Aktien können mit den Anschaffungskosten bilanziert werden oder (Bewertungswahlrecht!) nach Vornahme einer außerplanmäßigen Abschreibung mit einem entsprechenden Wert (Aktienwert am Bilanzstichtag).
[Begriff: Nennwert einer Aktie, z. B. 1,00 €]
- Wahlrecht für außerplanmäßige Abschreibung bei vorübergehender Wertminderung bei Finanzanlagen.
- Verbot für außerplanmäßige Abschreibung bei vorübergehender Wertminderung beim sonstigen Anlagevermögen.
- Eine außerplanmäßige Abschreibung muss nach § 253 III, S. 5. HGB vorgenommen werden, wenn es sich um eine voraussichtlich dauernde Wertminderung handelt (strenges Niederstwertprinzip).
Voraussichtlich dauernde Wertminderung beim Anlagevermögen nach § 253, S. 5 HGB:
- Es existiert die Pflicht zur außerplanmäßigen Abschreibung vei voraussichtlich dauernder Wertminderung.
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Anlagegüter (z. B. Gebäude, Maschinen, Kraftfahrzeuge, BGA) stehen dem Unternehmen längerfristig zur Verfügung. Ihre Nutzungsdauer (ND) ist jedoch zeitlich begrenzt. Ihr Wert nimmt ab.
Ursachen der Wertminderung:
- technischer Verschleiß (Gebrauch)
- natürlicher Verschleiß (Verwitterung)
- technischer Fortschritt (neues Produkt)
Wirtschaftsgüter, deren betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer mehr als 1 Jahr beträgt, unterliegen nach § 7 Abs. 1 Satz 1 EStG der Abschreibung.
Buchungsmäßig werden die Wertminderungen der Anlagegüter auf dem Aufwandskonto 6520 Abschreibungen auf Sachanlagen erfasst.
Bsp.: Ein Lkw im Wert von 100.000,00 € (Fuhrpark) soll mit 20.000,00 € (Jahr) abgeschrieben werden.
Buchungssatz
6520 Abschreibungen auf Sachanlagen 20.000,00
@ 0840 Fuhrpark 20.000,00
Abschlussbuchungssatz des Abschreibungskonto
8020 Gewinn- und Verlustkonto 20.000,00
@ 6520 Abschreibungen auf Sachanlagen 20.000,00
Abschlussbuchungssatz des Fuhrparkkontos
8010 Schlussbilanzkonto 80.000,00
@ 0840 Fuhrpark 80.000,00
Abschreibungsmethoden
Bei der linearen Abschreibungsmethode wird mit gleichbleibenden Beträgen von den Anschaffungs-/Herstellungskosten abgeschrieben.
Abschreibungsprozentsatz = 100 %/Nutzungsdauer
Abschreibungsbetrag = Anschaffungswert/Nutzungsdauer
Bemerkung: Falls ein Pkw/Lkw etc. nach dem Nullwert weiterhin betrieblich genutzt wird, wird er mit 1,00 Erinnerungswert in den Büchern weitergeführt (vom Abschreibungsbetrag 1,00 € abziehen!).
Betriebswirtschaftlich empfehlenswert ist die lineare Abschreibungsmethode bei gleichmäßiger Wertminderung des Anlagegutes während der einzelnen Nutzungsjahre.
Abschreibungen stellen einen betrieblichen Aufwand dar und schmälern den steuerpflichtigen Gewinn.
Die Höhe der Abschreibungen muss daher in einem von der Finanzverwaltung anerkannten Rahmen liegen.
Das Bundesministerium der Finanzen hat AfA-Tabellen herausgegeben. In diesen sind für die ND der einzelnen Wirtschaftsgüter Erfahrungswerte (als Richtgrößen) angegeben.
Bsp.: Anlagegut "Vermessungsgeräte" - Nutzungsdauer in Jahren "8" - linearer AfA-Satz "12,5"
In begründeten Fällen kann von den Richtgrößen der AfA-Tabellen abgewichen werden. Die Abschreibungen bemessen sich dann an der "betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer" (Berücksichtigung der betriebsspezifischen Beanspruchung).
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1. Wertminderungen der Anlagegüter werden durch Abschreibungen buchhalterisch erfasst.
2. Abschreibungen werden als Aufwendungen im Soll des Aufwandskonto "Abschreibungen" gebucht
und als Bestandsminderung im Haben der Anlagekonten.
3. Abschreibungsmethoden:
und als Bestandsminderung im Haben der Anlagekonten.
3. Abschreibungsmethoden:
- lineare Abschreibung: mit gleichbleibenden Beträgen vom Anschaffungs- oder Herstellungswert
- degressive Abschreibung: mit fallenden Beträgen vom Buchwert
(derzeit nicht erlaubt! 2023)
5. Bleibt das Anlagegut nach seiner vollständigen buchmäßigen Abschreibung weiterhin Bestandteil des Betriebsvermögens, so muss es mit 1,00 € Erinnerungswert auf dem jeweiligen Anlagekonto weitergeführt werden.
6. Anlagegüter, deren Zugang oder Abgang während des Wirtschaftsjahres erfolgt, sind im Zugangs- bzw. Abgangsjahr zeitanteilig abzuschreiben.
6. Anlagegüter, deren Zugang oder Abgang während des Wirtschaftsjahres erfolgt, sind im Zugangs- bzw. Abgangsjahr zeitanteilig abzuschreiben.
7. Jedes Anlagegut wird einzeln in einer Anlagekartei/-datei geführt (und abgeschrieben).
Die Anlagekonten des Hauptbuches ergeben sich aus diesen Anlagekarteien/-dateien.
GERINGWERTIGE WIRTSCHAFTSGÜTER (Hermsen: S. 264)
Abschreibungsmöglichkeiten für abnutzbare bewegliche Anlagegüter
mit Anschaffungskosten (AK)/Herstellungskosten (HK) bis 1.000,00 €.
Anlagegut (AG) selbständig nutzbar?
Nein: Aktivierung und Regelabschreibung.
(Wirtschaftsgüter mit > 1 Jahr ND unterliegen der Abschreibung; EStG).
Ja: Geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG)
Grundsatz: Aktivierung und Regelabschreibung
Abweichungen vom Grundsatz möglich:
- AK/HK bis 250,00 €: Sofortaufwand - wirtschaftsgutbezogenes indiv. Wahlrecht zur Regelabschreibung
- AK/HK ab 250,01 - 800,00 €: Sofortabschreibung - wirtschaftsgutbezogenes indiv. Wahlrecht zur Regelabschreibung
- AK/HK ab 250,01 - 1.000,00 €: Poolabschreibung - wirtschaftsjahrbezogenes Wahlrecht (einheitliche Wahl für alle Wirtschaftsgüter dieser Kategorie)
Das Wahlrecht Sofortaufwand/Regelabschreibung kann für jedes Wirtschaftsgut individuell ausgeübt werden (wirtschaftsgutbezogen).
2. Selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs-/Herstellungskosten zwischen (einschließlich) 250,01 € und 800,00 € (je netto!) können (wirtschaftsgutbezogenes individuelles Wahlrecht zur Regelabschreibung) im Anschaffungs-/Herstellungsjahr vollständig abgeschrieben werden (Sofortabschreibung).
In diesem Fall unterliegen die Wirtschaftsgüter, die den Wert von 800,00 € (netto) überschreiten, der Regelabschreibung.
3. Selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs-/Herstellungskosten zwischen (einschl.) 250,01 € und 1000,00 € (je netto!), können (Wahlrecht) in einem Jahressammelposten zusammengefasst und gemeinsam über 5 Jahre mit je 20 % linear abgeschrieben werden (Poolabschreibung).
Die Wahlentscheidung für die Poolabschreibung muss für alle in einem Wirtschaftsjahr angeschafften, hergestellten oder eingelegten Wirtschaftsgüter dieser Kategorie (genannte AK/HK) einheitlich getroffen werden (wirtschaftsbezogenes Wahlrecht).
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