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Sonntag, 9. Juli 2023

WIRTSCHAFT/RECHNUNGSWESEN: I. SYSTEMATIK DER BUCHFÜHRUNG (im Aufbau!)

Wirtschaft


QUELLEN:

Hermsen, Jürgen: Rechnungswesen der Industrie - IRK
Waltermann, Aloys/Hermann Speth (m. Günter Hempel): Rechnungswesen für kaufm. Berufe

GRUNDLAGEN (Hermsen: S. 11)

1. Die Buchführung ist ein Zahlenwerk, das alle Geschäftsfälle eines Unternehmens in einer bestimmten Ordnung systematisch und vollständig erfasst (, verarbeitet und verwaltet).

2. Aufgaben für das Unternehmen:
  • Daten zur Kontrolle der Wirtschaftlichkeit
  • Kalkulation
  • inner- und außerbetriebliche Vergleiche [Zeitvergleich, Betriebsvergleich]
  • Beweisführungen
3. Aufgaben für den Staat:
  • Besteuerungsgrundlagen  
4. Aufgaben für den Kreditgeber:
  • Geschäftslage und Vermögensverhältnisse

5. Gesetzliche Regelungen (Vorschriften):
  • Handelsrecht
  • Steuerrecht
  • rechtsformspezifische Sondervorschriften

Genauere Gesetzesgrundlagen

1. Grundlegende handelsrechtliche Bestimmungen: 

Handelsgesetzbuch (HGB)

2. Steuerrechtliche Bestimmungen: 

  • Abgabenordnung (AO; wichtig!)
  • Körperschaftssteuergesetz (KStG)
  • Umsatzsteuergesetz (UStG)
  • Einkommenssteuergesetz (EStG)
  • Gewerbesteuergesetz (GewStG)

(Einige handelsrechtliche und steuerrechtliche Vorschriften ergänzen sich.)


KAPITAL UND VERMÖGEN (Hermsen: S. 15)

Vermögen: Anlagevermögen und Umlaufvermögen (Was? Sachwerte, Mittelverwendung)

Kapital: Eigenkapital/Reinvermögen, Fremdkapital/Schulden (Woher? Finanzierungsquelle, Mittelherkunft)

1. Die Summe des Vermögens entspricht der Summe des Kapitals.

2.
a) Das Vermögen zeigt an, wie das im U. eingesetzte Kapital verwendet wird.
b) Das Kapital zeigt an, woher die Mittel des vorhandenen Vermögens kommen.

3. Das Anlagevermögen ist langfristig im U. gebunden, das Umlaufvermögen ändert sich kurzfristig.


INVENTAR UND INVENTUR (Hermsen: S. 18)

Die Inventur ist die körperliche und buchmäßige Bestandsaufnahme aller Vermögensteile und Schulden nach Art, Menge und Wert. 

Das Inventar ist das Bestandsverzeichnis aller Vermögensteile und Schulden nach Art, Menge und Wert.

Wichtig: Inventare sind 10 Jahre aufzubewahren (mit Schluss des Kalanderjahres der Aufstellung)!

Aufbau eines Inventars:

  • Vermögen
  • Eigenkapital/Reinvermögen
  • Fremdkapital/Schulden (z. T. vor EK genannt)
Arten von Inventur:
  • zeitnahe Stichtagsinventur (10 Tage davor, 10 Tage danach)
  • zeitlich verlegte Inventur (3 Monate davor, 2 Monate danach)
  • permanente Inventur
  • mathematisch-statistische Inventur (Stichproben)


Synonyme: Bestandsaufnahme, Lageraufnahme
Englisch: inventory, stocktaking 

§ 240 HGB schreibt vor...

Köperliche und buchmäßige Inventur: 

1. Körperliche Inventur: 

1x jährlich, durch "Messen, Zählen, Wiegen und Schätzen"
=> Ermittlung des IST-Bestandes

2. Buchmäßige Inventur: 

fortlaufend, anhand von Belegen
=> Ermittlung des SOLL-Bestandes 

Inventurverfahren: 

1. permanente Inventur: 

Vorteile: keine Stoßzeiten, größerer Überblick, keine Störung der betrieblichen Prozesse, körperliche Bestandsaufnahme in Zeiten niedriger Bestände; 

Nachteile: permanente Bestandfortschreibung muss durchgeführt werden, höhere Sorgfalt erforderlich, Differenzen können entstehen  

2. zeitlich verlegte Inventur: 3 Monate davor, 2 Monate danach

Vorteile: besser planbar bei großen Lagerbeständen, kann dem Betriebsgeschehen angepasst werden

Nachteile: zeitlich konzentriert, (hoher Personalaufwand,) Vor- und Zurückrechnung

3. zeitnahe Stichtagsinventur: 10 d davor, 10 d danach 

Vorteile: eignet sich bei kleineren Lagerbeständen, Fortschreibung und Rückrechnung nur für einen geringen Zeitraum (10 Tage davor, 10 Tage danach)

Nachteile: Höchster Personalaufwand in geringem Zeitraum, eventuell Betriebsausfall, kostenaufwändig

4. MS-Stichprobeninventur: 

Vorteile: Rationalisierung der Inventur, nur Stichproben, kostengünstig, keine körperliche Arbeit, geringer Personalaufwand, kein Zeitdruck

Nachteile: nicht ganz genau  


 BILANZ (Hermsen: S. 26)

1. Die Bilanz ist ein kurz gefasstes Inventar. (Sie wird aufgrund des Inventars erstellt).

2. In der Bilanz werden Vermögen als Aktiva und Kapital als Passiva gegenübergestellt.
    (Die Bilanz wird also in Kontenform und nicht in Stafettenform dargestellt.)

3. Einzelkaufleute und Personengesellschaften (mit mind. einer nat. Person als Vollhafter)
    wie KG und OHG haben in der Bilanz folgende Punkte gesondert auszuweisen
    (§ 247 Abs. 1 HGB):
  • Anlagevermögen
  • Umlaufvermögen
  • Eigenkapital
  • Fremdkapital/Schulden
4. Kapitalgesellschaften wie AG und GmbH und Personengesellschaften ohne nat. Person als VH
    wie GmbH & Co. KG ist die Bilanzgliederung handelsrechtlich detailliert vorgeschrieben
    (§ 266 Abs. 1 - 3 HGB).

5. Bilanzen sind 10 Jahre aufzubewahren (mit Schluss des Kalanderjahres der Aufstellung)!
   [wie Inventare]


DAS SYSTEM DER DOPPELTEN BUCHFÜHRUNG (Hermsen: S. 30)

Es gibt 4 Möglichkeiten der Bilanzveränderung:
  • Aktivtausch
  • Passivtausch
  • Aktiv-Passiv-Mehrung
  • Aktiv-Passiv-Minderung

DIE BUCHHALTERISCHE BEHANDLUNG VON HANDELSWAREN (Hermsen: S. 68)



BESONDERHEITEN DER ERFOLGSERMITTLUNG IM INDUSTRIEBETRIEB (Hermsen: S. 76)



UMSATZSTEUER (Hermsen: S. 89)


DAS PRIVATKONTO (Hermsen: S. 110)


GRUNDSÄTZE ORDNUNGSGEMÄSSER BUCHFÜHRUNG (Hermsen: S. 119)


KONTENRAHMEN UND KONTENPLAN (Hermsen: S. 120)


DIE BUCHFÜHRUNGSBÜCHER (Hermsen: S. 128)


BELEGORGANISATION (Hermsen: S. 138)





 

 

 

 

 

 

 

 

 

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